MönchengladbachLange Haftstrafe für Mutter von verdurstetem Zweijährigen gefordert

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Mönchengladbach – Mehr als ein Jahr nach dem qualvollen Tod eines Zweijährigen in einer Grevenbroicher Wohnung hat die Staatsanwaltschaft siebeneinhalb Jahre für die angeklagte Mutter gefordert. Der 28-Jährigen wird unter anderem Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen.

Oberstaatsanwältin Carola Guddat ist überzeugt, dass die depressive 28-jährige Frau Mitte April 2019 ihren zweijährigen Sohn Leon in der Grevenbroicher Wohnung bewusst zwei Tage unversorgt in einem überhitzten Zimmer hatte liegen und verdursten lassen.

Gutachterin hat der zweifachen Mutter eine schwere Depressionen attestiert

Die Angeklagte habe die Gefahren gekannt und den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen, nur um ihre Ruhe zu haben, betonte die Staatsanwältin. Sie rechnet bei der Strafzumessung an, dass eine Gutachterin die zweifache Mutter aufgrund schwerer Depressionen und einer Krebserkrankung nur als eingeschränkt schuldfähig eingestuft hatte.

Die Angeklagte hatte schon bei der Polizei und später auch im Prozess zugegeben, sich aus Überforderung zwei Tage nicht um den Jungen gekümmert zu haben. Sie habe aber nie gedacht, dass das Kind sterben könnte. Die Mutter hatte den Jungen am Abend des 14. April 2019 gegen 19 Uhr 30 in einen Schlafsack gepackt und ins Kinderbett gelegt.

Die 28-Jährige befindet sich auf freiem Fuß

Weil die Heizung in der Wohnung ausgefallen war, hatte sie einen Heizlüfter auf höchster Stufe laufend vor das Bett gestellt. Erst am Vormittag des übernächsten Tages habe sie wieder nach ihrem Sohn geschaut. Heute war sie erstmals selbst zu hören. Mit tränenerstickter Stimme sagte sie, „es tut mir leid, wenn ich könnte, würde ich alles ungeschehen machen – aus den letzten zwei Jahren.“

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Ihr Verteidiger hat darauf hingewiesen, dass der genaue Todeszeitpunkt nicht habe geklärt werden können. Er hat eine angemessene Bestrafung gefordert. Die 28-Jährige befindet sich auf freiem Fuß. Das Urteil soll am 13. August verkündet werden. (dpa)

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