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Nach HaftentlassungVerurteilter Mörder soll in Schwerte erneut getötet haben

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Symbolbild

Schwerte – Drei Monate nach seiner Haftentlassung soll ein verurteilter Mörder im Januar in Schwerte erneut eine Frau getötet haben. Die 72-jährige Seniorin wurde in ihrem Haus erwürgt. Zuvor soll der Täter sie geschlagen und ihr mit einem Messer in den Hals und den Oberkörper gestochen haben.

Am Donnerstag hat vor dem Hagener Schwurgericht der Prozess gegen den Verdächtigen begonnen. „Ich werde gar nichts sagen“, antwortete der 50-Jährige auf die Frage, ob er sich zu den Vorwürfen äußern wolle.

Als Gartenhelfer gearbeitet

Der Angeklagte hatte bis zu seiner Haftentlassung im Oktober 2018 im Gefängnis in Schwerte gesessen. Dort soll er als Gartenhelfer gearbeitet haben - auch bei Freigängen.

Ob er die 72-Jährige auf diese Weise kennengelernt hat, ist noch ungeklärt. Ein Nachbar sagte als Zeuge aus, ihm sei jedenfalls nicht aufgefallen, dass der 50-Jährige der Frau einmal im Garten geholfen habe.

Leiche verbrannt

Die Leiche der 72-Jährigen wurde am nächsten Morgen entdeckt, nachdem Nachbarn auf einen grellen Warnton aufmerksam geworden waren. Offenbar hatte ein Rauchmelder Alarm geschlagen. Die sofort herbeigerufene Feuerwehr verschaffte sich schließlich Zutritt zu dem Haus und fand die schrecklich zugerichtete und verkohlte Tote.

Der Angeklagte wurde wenige Tage später nach der Auswertung von DNA-Spuren festgenommen. Ein Spezial-Einsatzkommando der Polizei stürmte seine Wohnung in Schwerte, während sich der 50-Jährige auf seinem Sofa sitzend selbst filmte und die Bilder live bei Facebook veröffentlichte. Auch die Festnahme wurde so direkt übertragen.

Vergewaltigt und ausgeraubt

Der heute 50-Jährige hatte 1990 in Aachen eine Frau getötet, nachdem diese den Geschlechtsverkehr mit ihm verweigert hatte. Kurz nach dieser Tat hatte der Mann eine weitere Frau vergewaltigt und ausgeraubt.

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1991 wurde er wegen dieser Taten zu lebenslanger Haft verurteilt. Erst im Herbst 2018 kam ein psychiatrischer Gutachter zu dem Schluss, dass von dem Mann nun keine Gefahr mehr ausgehen würde. Daraufhin erfolgte die Haftentlassung. (dpa)