Wipperfürth – Bislang galt: Wer in seinem Garten einen Baum fällen wollte, dessen Stamm einen Umfang von über 100 Zentimeter hat – für schnellwachsende Bäume wie Birken und Ahorn galt eine Grenze von 130 Zentimetern – der brauchte dazu eine Genehmigung vom Bauamt und musste 40 Euro zahlen.
Das ist nun Geschichte. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Rat die Wipperfürther Baumschutzsatzung gekippt, SPD und Grüne stimmten geschlossen gegen den Antrag (die BLZ berichtete). Dabei war es die CDU selbst, die 1979 die Satzung initiiert hatte, 2003 wurde die Satzung vereinfacht. Die Begründung der CDU: Bei nur rund 20 Anträgen im Jahr sei der Verwaltungsaufwand einfach zu groß.
André Hackländer vom Bauamt sieht die Entscheidung mit gemischten Gefühlen. „Auf der einen Seite muss man sagen, dass mehrere Nachbarkommunen auch keine Baumschutzsatzung haben. Auf der anderen Seite ist unklar, welche Folgen diese Entscheidung für das Stadtbild haben wird und ob bestimmte Bäume, die bislang geschützt waren, jetzt gefällt werden.“
Bislang musste ein Hausbesitzer, der einen Baum fällen wollte, eine triftige Begründung liefern. Wenn zum Beispiel die Wurzeln das Mauerwerk bedrohten oder ein Baum zu viel Totholz hatte, dann erteilte die Stadt die Genehmigung zum Fällen.
Stadt und BEW stritten um Bußgeld
Die von Hausbesitzern vorgebrachte Begründung „zu viel Laub in der Regenrinne“ galt hingegen nicht als ausreichend. „Ich fürchte, dass genau solche Bäume jetzt gefällt werden“, so Hackländer.
Wer gegen die Baumschutzsatzung verstieß, musste mit saftigen Strafen rechnen. Als etwa der Energieversorger BEW 2010 ohne Genehmigung neun große Bäume fällen ließ, weil sie die Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Mühlenberghalle verschatteten, verhängte die Stadt gegen die BEW ein Bußgeld von rund 20 000 Euro. Das Verfahren landete vor Gericht, wo sich Stadt und BEW auf einen Vergleich einigten. 30 000 Euro Wertausgleich musste die BEW danach an die Stadt zahlen, sagte Stadt-Pressesprecher Friedrich Hachenberg auf Nachfrage. Das sei aber kein Bußgeld, betont er.
Noch ist die Baumschutzsatzung übrigens gültig. Um sie formell außer Kraft zu setzen, muss der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung im April einen Aufhebungsbeschluss verabschieden. Und auch ohne Satzung gilt aber auch weiterhin: Um nistende Vögel nicht zu stören, dürfen Bäume nur in der Zeit zwischen Oktober bis Ende Februar gefällt werden.
