RückzahlungAnlieger in Bergneustadt bekommen 580.000 Euro – aber keine Zinsen

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Schick und für die Anlieger gratis: Die Wiedeneststraße war auch vier Jahr nach dem Ausbau noch nicht mit den Bürgern abgerechnet. Die Stadt verliert deshalb 750.000 Euro.

Bergneustadt – Die Anlieger der Wiedeneststraße, die wegen eines Versäumnisses in der Stadtverwaltung ihre Vorauszahlungen für den Straßenausbau zurückbekommen (wir berichteten), werden dafür keine Zinsen geltend machen können. Das hat Bürgermeister Wilfried Holberg am Montagabend im Planungsausschuss bekräftigt. Die Rechtsprechung sei da eindeutig.

Auch wenn Anlieger für die Vorauszahlungen einen Kredit aufgenommen hätten, könnten sie Zinsen dafür oder Vorfälligkeitsentschädigungen der Banken bei vorzeitiger Rückzahlung nicht anmelden. Verklagt worden sei die Stadt deshalb noch nicht.

Rückzahlung hat begonnen

Die Stadt hat inzwischen mit der Rückzahlung der gut 580.000 Euro begonnen. Das war fällig geworden, weil die Verwaltung die Baumaßnahme auch vier Jahre nach deren Abnahme noch nicht mit den Anliegern abgerechnet hatte. Weitere 170.000 Euro konnten gar nicht erst eingefordert werden.

Damit sich ein solch gravierender Fehler nicht wiederholt, wird die Satzung über das Erheben der Straßenbaubeiträge geändert. Da mit fast allen Straßenbaumaßnahmen auch Grunderwerb verbunden ist, soll die Beitragspflicht künftig frühestens dann entstehen, wenn die betreffenden Grundstücke auch tatsächlich in städtischen Besitz übergangen sind. Das erfolgt in der Regel später als die mängelfreie Abnahme der Baustelle.

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Hätte die Stadt diesen Passus schon vorher in ihrer Satzung gehabt, hätte die Vierjahresfrist nicht als verjährt gegolten, erklärte Holberg am Montagabend im Planungsausschuss, der die Satzungsänderung dem Stadtrat einstimmig empfahl. (kn)

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