Abo

Prozess vor Landgericht„Rattenrausch“ von Bergneustädter übers Internet vertrieben

2 min
Landgericht Köln_RUST

Das Landgericht Köln.

Bergneustadt – Wegen Handels mit illegalen Kräutermischungen stehen seit Mittwoch zwei Männer (54 und 37) vor dem Kölner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-jährigen Angeklagten vor, von Ende 2015 bis Februar 2017 gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln über ein Internetportal betrieben zu haben. Dabei soll er sowohl gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) als auch gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NPsG) verstoßen haben und sich mit dem Verkauf eine dauerhafte Einnahmequelle verschafft haben.

Seinem 37 Jahre alten Mitangeklagten legt die Kölner Anklagebehörde zur Last, den 54-Jährigen mit den Kräutermischungen beliefert zu haben. Dieser soll mit dem Handel Umsätze in Höhe von 23 000 Euro erzielt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Einziehung der erzielten Einnahmen.

Monatelange Ermittlungen führten zu Verhaftung

Über den Online-Shop soll der 54-Jährige illegale, berauschende Kräutermischungen in 3- und 5-Gramm-Portionen vertrieben haben. Die Mischungen trugen zum Teil skurrile Namen wie „Rattenrausch“, oder an Haschisch- oder Marihuana-Sorten erinnernde Namen wie „New Malaysia Deluxe“ oder „Jamaica Gold Extra XL“.

Im Februar 2017 war der Laden des älteren Angeklagten neben weiteren Objekten im Märkischen und Oberbergischen Kreis von Beamten und Spezialkräften durchsucht worden.

Veranlasst wurde die Aktion durch das Landeskriminalamt Bayern im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landshut. Sie ermittelte Monate gegen eine Gruppe, wegen des Verdachts der Herstellung „Neuer psychoaktiver Stoffe“ (NPS). Diese Substanzen stellen neben den gängigen Drogen eine neue Herausforderung für die Behörden dar. Chemisch unterscheiden sich die NPS oft nur geringfügig von den herkömmlichen Betäubungsmitteln, haben allerdings eine vergleichbare Wirkung.

Laut Bundeskriminalamt werden die NPS häufig als Kräutermischung oder Badesalze, den sogenannten „legal Highs“, vertrieben. Ihr Gefahrenpotenzial soll immens sein.

Die 22. Große Strafkammer am Landgericht hat für den Prozess bis zum 19. Dezember 2019 weitere sechs Verhandlungstage eingeplant.