Drogenhändler vor Gericht„WhatsApp“-Nachrichten überführten Drogendealer
Waldbröl – Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wurde am Montag ein 30-Jähriger vom Waldbröler Schöffengericht verurteilt. Ihm wurden 51 Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, wobei es in 49 der Fälle um den Erwerb und Handel von Marihuana und Amphetaminen ging. Sämtliche Anklagepunkte, die von der Staatsanwältin verlesen wurden, hatte der Angeklagte eingeräumt. Ihm blieb auch nichts anderes übrig, denn die Taten ließen sich aus der „WhatsApp“-Korrespondenz des jungen Mannes mit anderen Dealern und Konsumenten belegen.
Als die Polizei den Angeklagten im Juli 2013 vorübergehend festgenommen und seine Wohnung durchsucht hatte, stellte sie neben geringen Mengen an Drogen, einer Feinwaage und weiteren Drogenutensilien auch Mobiltelefone sicher, auf denen jene Kurznachrichten gespeichert waren. Mehr als 300 Seiten derartiger Ausdrucke hatte Vorsitzender Richter Carsten Becker am Wochenende durchgeackert. Einige verlas er gestern auszugsweise, um zu dokumentieren, wie bei dem 30-Jährigen Drogen bestellt und frei Haus geliefert wurden, meist mit einer Gewinnspanne von etwa 20 Prozent. Im 50. der insgesamt 51 aufgelisteten Anklagepunkte ging es um die Weitergabe von Drogen an Minderjährige.
Nach Zug am Joint kippte 15-Jähriger um
Wie sich im Laufe der Hauptverhandlung herausstellte, hatte der Angeklagte bei einer Party in Wuppertal einen Joint kreisen lassen und an einen damals 15-jährigen Jungen weitergegeben, der aufgrund der Stärke des Rauschmittels kollabierte. Auch diese Tat hatte der Angeklagte zugegeben und bedauert. Ein erschütterndes Bild im Zeugenstand gab eine 20 Jahre alte Studentin ab, die selbst vor kurzem im Zusammenhang mit Drogen vom Kölner Amtsgericht zu Sozialstunden verurteilt worden war. Sie hatte bei der Polizei über den Angeklagten gesagt, dass sie als Gelegenheitskifferin von ihm erstmals Amphetamine erhalten habe und bei den harten Drogen geblieben sei, mittlerweile bei Heroin.
Der aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende 30-Jährige gab an, erst nach einem schweren Verkehrsunfall 2008, nach dem er heute noch Unfallrente erhalte, zum Drogenkonsum gekommen zu sein. Mit dem Marihuana habe er die Schmerzen lindern wollen. Auch seien die Drogen ein Mittel gewesen, häuslicher Gewalt zu entfliehen. Mittlerweile mache er eine Umschulung in Köln und sei drogenfrei.
Einen Antrag auf verminderte Schuldfähigkeit, den sein Anwalt stellte, lehnte das Gericht ab. Das Urteil, auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, entsprach dem Antrag der Staatsanwältin.
