Der Aggerverband hat den für Dienstag geplanten Abstau vertagt.
EilbeschwerdeAbstau in Engelskirchen-Osberghausen wird gestoppt

Der Stauweiher in Osberghausen.
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Der für Dienstag geplante Ablass des Stauweihers in Engelskirchen-Osberghausen ist vom Aggerverband am Montag gestoppt worden. Zunächst einmal für einen Tag, wie Wim Dissevelt, Abteilungsleiter Talsperren und Fließgewässer, dieser Zeitung mitgeteilt hat. Grund dafür ist eine Eilbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster. Diese wurde vom Verband der nordrhein-westfälischen Wasserkraftbetreiber „WasserEnergie.NRW" eingereicht. Dissevelt erläutert, dass der Aggerverband dem OVG die Möglichkeit geben wolle, in der Sache zu entscheiden.
r zuständige Senat hat über das Wochenende weitere Post bekommen vom Verband, wie OVG-Pressesprecherin Gudrun Dahme am Montag auf Nachfrage berichtet. Zunächst sei am 8. Oktober eine Eilbeschwerde beim OVG eingegangen. Diese richtet sich gegen einen abgelehnten Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Oktober in der gleichen Angelegenheit, wie Dahme erläuterte. Im Kern geht es um die Ordnungsverfügung des Kölner Regierungspräsidenten vom März, laut welcher der Aggerverband gehalten ist, den Stauweiher abzulassen und das Bauwerk zurückzubauen. Hintergrund ist das Ziel, eine Durchlässigkeit für Fische herzustellen.
Keine vollendeten Tatsachen
Am Wochenende hat WasserEnergie.NRW dann noch einmal nachgelegt, wie Dahme am Montag weiter ausführt. Demnach wurde eine Zwischenverfügung beim OVG beantragt. Juristen sprechen hier von einem sogenannten Hängeschluss, wie die Gerichtssprecherin erläutert. Dessen Sinn sei es, vollendeten Tatsachen zu verhindern. In dem konkreten Fall in Osberghausen der Ablass des Wassers. Diese Zwischenverfügung stand am Montag auf der Agenda des zuständigen Senats. Und womit ist jetzt zu rechnen? Dahme sieht drei Möglichkeiten. Entweder bleibt alles so, wie es aktuell ist, bis der Eilantrag beschieden worden ist.
ne zweite Möglichkeit sei, dass der Antrag auf eine Zwischenverfügung abgelehnt wird. Denkbar sei aber auch, dass sich die Beteiligten erst einmal darauf verständigten, den Ist-Zustand so lange zu belassen, bis in der Sache entschieden wurde. So oder so haben sich nach einem Treffen beim Aggerverband die beteiligten Umweltschützer auf ein Vorgehen verständigt, das beide Seiten bei einem Abstau mitgehen können.
