Gericht richtete mahnende Worte an den 34 Jahre alten Familienvater aus Engelskirchen.
Handel mit DrogenFamilienvater aus Engelskirchen kommt mit Bewährungsstrafe davon

Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger in einem Gerichtssaal des Kölner Landgerichts.
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Kurzen Prozess machte am Dienstag das Kölner Landgericht mit einem 34 Jahre alten Familienvater aus Engelskirchen: Nur zweieinhalb Stunden dauerte es von der Verlesung der Anklage bis zur Urteilsverkündung. Am Ende hatte der 34-Jährige dann noch richtig Glück, als die 24. Große Strafkammer ihn wegen Besitzes von und Handel mit Cannabis sowie Kokain, Amphetamin und Ecstasy zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte.
„Das war sehr knapp. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie bei so einem Vorwurf hier mit einer Bewährungsstrafe rausgehen“, machte die Vorsitzende deutlich. Denn hätte der ursprüngliche Tatvorwurf des bewaffneten Drogenhandels Bestand gehabt, wäre der 34-Jährige mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Haft im Rennen gewesen. Des Weiteren zog das Gericht rund 3200 Euro Deal-Geld und vier Mobiltelefone — darunter drei hochpreisige iPhones — ein. Das Gericht stellte den 34-Jährigen zudem für die Dauer von vier Jahren unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers. Einen guten Rat gab es vom Gericht für den 34-Jährigen noch abschließend: „Sie sind Familienvater und haben eine größere Verantwortung, als schnell Geld zu machen“, sagte die Vorsitzende.
Der Angeklagte lebt mit seiner Verlobten und den beiden Söhnen (3 und 7) in einer Wohnung
Dem Verfahren zugrunde lag eine Wohnungsdurchsuchung am 1. August 2024 in der Engelskirchener Wohnung des Mannes, wo er mit seiner Verlobten und den beiden Söhnen (3 und 7) lebt. Neben 1,4 Kilogramm Cannabis hatten die Beamten auch 140 Gramm Kokain sichergestellt, die sich in einem Abstellraum befanden. Im Tiefkühlschrank fanden die Ermittler zudem noch 2,7 Kilogramm Amphetamin. Auch Verpackungsmaterialien, eine Feinwaage, Verkaufsnotizen und knapp 3200 Euro aus Drogengeschäften wurden gefunden. Neben dem Cannabis und dem Kokain hatte sich in dem Abstellraum auch noch eine Tasche befunden in dem ein Cuttermesser war, das „zumindest auch zur Verteidigung der Betäubungsmittel und des Cannabis“ habe dienen sollen, hieß es in der Anklageschrift.
Über Verteidiger Bernhard Scholz legte der 34-Jährige ein umfassendes Geständnis ab und räumte sowohl den Drogenbesitz als auch den Rauschgifthandel unumwunden ein. Widerspruch gab es vom Angeklagten lediglich bezüglich des Cuttermessers. Das sei ein altes Arbeitsmittel. Der Mandant habe in einem Logistik-Unternehmen gearbeitet und Folien zum Einwickeln von Paletten damit geschnitten. Nach Ansicht des Messers mit einer zirka ein Zentimeter langen Klinge fand selbst der Staatsanwalt, dass jedes Küchenmesser gefährlicher gewesen wäre.

