Freispruch im KartellverfahrenDas sagt die Erzquell Brauerei zum Urteil

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Symbolbild 

Oberberg – Erleichtert hat der Chef der Bielsteiner Erzquell Brauerei, Dr. Axel Haas, auf den Freispruch durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Kartellrechtsverfahren reagiert. Das Gericht habe bestätigt, dass die beiden Belastungszeugen des Kartellamtes nicht glaubwürdig gewesen seien und erhebliche Erinnerungslücken aufgewiesen hätten, heißt es in einer Mitteilung der Brauerei. Dagegen hätten sich alle übrigen Zeugen nicht an die vorgeworfene Tat erinnern können oder hätten den Vorwürfen widersprochen.

Ausdrücklich habe das Gericht darauf hingewiesen, dass nicht bewiesen sei, ob Haas selbst zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Absprache überhaupt im Raum gewesen sei. „Ich habe immer gesagt, dass ich das, was uns vorgeworfen wird, nicht erlebt habe. Darüber hinaus habe ich immer erklärt, dass ich nicht an Preisabsprachen teilgenommen habe. Dies hat das Gericht nun mit seinem Urteil bestätigt“, sagte Haas nach dem Urteilsspruch.

Haas weiter: „Ich bin froh, dass der Wahnsinn nun fast 15 Jahre nach der angeblichen Tat und einem Verfahrenszeitraum von zehn Jahren beendet ist.“ Es sei absolut richtig gewesen, in die Berufung zu gehen. Denn die Strafe vom Kartellamt habe 900 000 Euro betragen. Die sei nun vom Tisch. „Allerdings war das Verfahren für mich auch persönlich eine erhebliche Belastung, die auch ganz schön an den Nerven gezerrt hat. Deswegen bin ich sehr erleichtert."

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