Gummersbach – Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verhängte Richter Ulrich Neef gestern nach einer knapp einstündigen Schöffengerichtsverhandlung am Amtsgericht gegen einen 51 Jahre alten Gummersbacher. Die Verhandlung war die Fortsetzung eines Verfahrens, in dem es vor wenigen Wochen um gefährliche Körperverletzung ging (wir berichteten).
In einer Bernberger Notunterkunft war es im Juli 2013 zu einem tätlichen Angriff mit einem Messer gekommen. Der angeklagte Gummersbacher gab an, seinen Wohnungsnachbarn aus Notwehr mit dem Messer attackiert zu haben. Der Geschädigte, der Verletzungen im Bauchraum davontrug, habe ihn über längere Zeit hinweg so sehr provoziert, dass er beschloss, sich diesmal zu wehren. Der Streit eskalierte, der Geschädigte griff den Gummersbacher, der zum Tatzeitpunkt unter Drogen stand, mit Fäusten an, dieser stach zu.
Zeugin hörte Streit der beiden Männer mit an
Die Zeugin, die beim ersten Gerichtstermin nicht erschienen war, wurde nun gestern zum Tathergang gehört. Sie bestätigte die Angaben der beiden Männer und erklärte, sie habe den Streit mitangehört, bei dem der Geschädigte den Angeklagten unter anderem mit den Worten „Ich mach’ dich fertig“ angeschrien habe. Der 51-Jährige sei schließlich in sein Zimmer gegangen, um das Messer zu holen, habe es hinter dem Rücken verborgen und dann zugestochen, als der andere Mann auf ihn eindrang.
Dass die Attacke aus Notwehr geschah, ließ Richter Neef nach dieser Aussage nicht mehr gelten: „Wehren dürfen Sie sich, aber nur in angemessener Form.“ Angemessen, sagte er, wäre es gewesen, sich dem pöbelnden Mann zu entziehen oder Hilfe zu holen. Daher folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, die die Bewährungsstrafe gefordert hatte, und nicht der Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte. (kpo)
