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Alkohol in Supermarkt gestohlen39-Jähriger wird in Gummersbach zu Bewährungsstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters.

Vor dem Amtsgericht Gummersbach musste sich ein 39-Jähriger wegen räuberischem Diebstahl verantworten.

Im April dieses Jahres hatte der Angeklagte Alkohol im Wert von 100 Euro aus einem Gummersbacher Supermarkt gestohlen.

Alkohol in Wert von 100 Euro soll ein 39-jähriger Mann im April dieses Jahres laut Anklage aus einem Gummersbacher Supermarkt gestohlen haben. Eine Mitarbeiterin beobachtete ihn dabei und verständigte einen Kollegen, der ihn im Parkhaus zur Rede stellen und ins Büro bringen wollte.

Weil der 39-Jährige sich aber, mit der Beute im Rucksack über einer Schulter hängend, wehrte und den Marktmitarbeiter schubste, bevor er ihn festhalten konnte, musste er sich nun wegen räuberischen Diebstahls vor dem Gummersbacher Amtsgericht verantworten.

Ein Dolmetscher musste für den Angeklagten übersetzen

Der deutschen Sprache nicht mächtig wurde ihm ein Dolmetscher zur Seite gestellt. Dieser übersetzte für den Angeklagten, dass er an dem Tag alkoholisiert gewesen und zudem nach der Einnahme von Medikamenten „benebelt“ gewesen sei, sodass er sich an das Geschehen in dem Supermarkt nicht mehr erinnern könne. Er sei derzeit arbeitslos und beziehe Sozialleistungen, wolle aber, sobald sein Studienabschluss hier anerkannt werde, einer Arbeit nachgehen.

Drei Zeugen wurden im Anschluss zu den Ereignissen gehört. Der 24-jährige Einzelhandelskaufmann schilderte, wie er von seiner Kollegin auf einen Mann aufmerksam gemacht worden sei, der sich mehrere Flaschen Alkohol in einen Rucksack gepackt habe. Der Mann sei durch die Obst- und Gemüseabteilung zum Ausgang Richtung Parkhaus gegangen. „Ich lief ihm hinterher, sprach ihn auf den Diebstahl an und dass er nun mitkommen müsse ins Büro. Das wollte er nicht und schubste mich weg. Es war kein kräftiges Schubsen, er wirkte leicht alkoholisiert“, berichtete der Zeuge.

Am Ende sei es ihm doch gelungen, ihn ins Büro zu bringen. Während die zweite Zeugin nur berichten konnte, wie sie den Angeklagten beobachtet hatte und ihren Kollegen alarmiert hatte, war der dritte Zeuge erst im Büro zugegen, nachdem ihm berichtet worden sei, dass ein Mann wegen Diebstahls festgehalten wurde.

Bevor die Beweisaufnahme geschlossen wurde, verlas der Vorsitzende Richter Ulrich Neef das Vorstrafenregister des Angeklagten. Dieses umfasste sieben Eintragungen unter anderem wegen des mehrmaligen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung sowie Diebstahls.