Der berbergischer Kreis verständigt sich mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Abrechnung.
AufatmenDoch noch Einigung über Rettungsdienstgebühren in Oberberg

Patienten sollen auch künftig bei so genannten Leerfahrten nicht zur Kasse gebeten werden können.
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Aufatmen im Kreishaus: Das Thema Rettungsdienstgebühren und eine drohende Belastung der Bürger ist vom Tisch. Das hat der Kreis am Mittwoch mitgeteilt. „Nach intensiven Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen hat der Oberbergische Kreis eine Verständigung über die zukünftigen Rettungsdienstgebühren erzielt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse der politischen Gremien soll eine neue Gebührensatzung rückwirkend zum 1. Juli 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, weiterhin eine unmittelbare Abrechnung der Einsätze mit den Krankenkassen sicherzustellen und damit Gebührenbescheide gegenüber Patientinnen und Patienten zu vermeiden“, heißt es.
Die Leerfahrten sollten nicht mehr bezahlt werden
Im Kern ging es, wie in dieser Zeitung mehrfach berichtet, um die sogenannten Leerfahrten. Also Einsätze, bei denen der Rettungsdienst zum Patienten ausrückt, diesen aber nicht mit in die Klinik nimmt. Und das aus den unterschiedlichsten Gründen. Also dann, wenn er sich wieder besser fühlt, oder auch, wenn er am Einsatzort verstirbt. Landrat Klaus Grootens begrüßt die erzielte Einigung. „Es ist uns gelungen, eine Lösung auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Damit stellen wir sicher, dass Bürgerinnen und Bürger nach einem Rettungsdiensteinsatz nicht persönlich mit Kosten belastet werden. Gleichzeitig stabilisieren wir den Gebührenhaushalt und vermeiden voraussichtlich auch zusätzliche Belastungen für die Kommunen über die Kreisumlage.“
Der Kreistag hatte bereits am 12. Juni 2025 eine neue Gebührensatzung beschlossen. Da die Krankenkassen ihr Einvernehmen zunächst verweigerten, konnten seit dem 1. Juli 2025 keine Abrechnungen mehr erfolgen. Dies führte zu erheblichen Liquiditätsbelastungen im Gebührenhaushalt des Rettungsdienstes, die zwischenzeitlich durch Kassenkredite aufgefangen werden mussten. Nach Abschluss der Gespräche liegt nun eine zwischen Kreisverwaltung und Krankenkassen abgestimmte Gebührenkalkulation vor. Die neuen Gebührensätze sollen für einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Die neue Gebührensatzung wird kommende zunächst im Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Gesundheit und Notfallvorsorge beraten. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 28. Mai. (ar)
