Bewährung26-jähriger Engelskirchener wird unter Alkoholeinfluss mehrmals straffällig

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Gummersbach – Gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die Liste der vorgeworfenen Taten war lang, der 26-jährige Angeklagte mehr als geständig. Lediglich den Vorwurf der Urkundenfälschung stritt er ab. Am Ende verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef den Angeklagten, der sich derzeit im offenen Vollzug befindet, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.
Unter Alkoholeinfluss wiederholt straffällig geworden
Dem gelernten Maschinenbauführer wurde vorgeworfen, zunächst am 21. Mai 2020 einen Sichtschutz in einer Engelskirchener Wohngegend eingetreten zu haben. Am 19. Juni soll der Angeklagte dann einen Pkw mit falschen Kennzeichen und ohne Fahrerlaubnis gefahren haben. Einen der herbeigerufenen Polizeibeamten beschimpfte er als „Rassist“. Fünf Tage später, am 24. Juni, fuhr er als Beifahrer bei einem Kumpel mit, in dessen Auto er erst das Display zerstörte und dann mit einer leeren Bierflasche auf den Fahrer einschlug.
„Mein Mandant bestreitet die Taten nicht. Dass sich aber an dem Pkw falsche Kennzeichen befanden, wusste er nicht“, erklärte sein Rechtsanwalt. Zudem sei sein Mandant alkoholisiert gewesen, sodass er sich zwar an die Taten erinnern konnte, nicht aber daran, was dazu geführt habe.
Verstoß gegen Bewährungsauflagen – Angeklagter derzeit in offenem Vollzug
Die Zeugen, bei denen sich der Angeklagte noch während der Verhandlung entschuldigte, wurden daher eingehend zu dem Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt befragt. „Er war ziemlich besoffen“, erzählte der Kumpel. Er habe ihn bereits betrunken erlebt. Dann sei er auch schon aggressiv geworden. Doch so ein Verhalten wie im Auto sei neu für ihn gewesen.
Einstimmig sagten die Polizeibeamten aus, der 26-jährige habe unkonzentriert gewirkt, einen erhöhten Bewegungsdrang aufgewiesen und sprunghaft sowie aggressiv gewesen. „Ihm war aber durchaus bewusst, was er getan hatte“, war sich einer der Beamten sicher.
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Bereits bei vorherigen Straftaten stand der Angeklagte unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Derzeit sitzt er eine Strafe ab, weil er gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Seit vier Monaten befindet er sich im offenen Vollzug. Alkohol und Drogen habe er seit dem nicht mehr konsumiert. Ein Sachverständiger attestierte ihm aber nur in einem Fall verminderte Schuldfähigkeit.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zehn Monate ohne Bewährung, der Verteidiger plädierte für sechs Monate mit Bewährung. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Verteidigung, nur mit einer höheren Haftstrafe. Zur Bewährung ausgesetzt wurde die Strafe unter der Auflage, dass er sich sofort in Therapie begibt.
