Der Oberbergische Kreis überwacht den Brandschutz, doch er sagt auch, dass der Bürger eine Eigenverantwortung habe.
Brandkatastrophe in der SchweizDas wird in Oberberg getan, damit in Clubs kein Feuer ausbricht

Im Club „Constellation“ starben 40 überwiegend junge Menschen, nachdem eine Deckenverkleidung Feuer gefangen hatte.
Copyright: AFP
Bunte Lichter, Bühnennebel und schnelle Beats. Wer im Gummersbacher Nachtleben unterwegs ist, weiß: Die besten Partys finden im Keller statt. An der Brückenstraße gibt es zwei Clubs, in deren Untergeschossen an den Wochenenden getanzt wird. Seit der Silvesternacht dürften viele Besucher ein Auge darauf haben, wie sie im Notfall dort herauskommen. 40 Tote forderte das verheerende Feuer in einem Club in dem Schweizer Nobel-Winterort Crans-Montana. Mehr als 100 Menschen wurden teils lebensbedrohlich verletzt. Inzwischen kristallisiert sich heraus, dass sich an die 400 Menschen in dem Kellerlokal aufgehalten haben sollen – 100 waren erlaubt.
Was wird in Oberberg getan, damit sich solch ein Drama nicht in einer hiesigen Disco wiederholt? Wie sieht es hier mit dem vorbeugenden Brandschutz aus, damit solch eine Katastrophe erst gar nicht geschieht? Das vorweg: Zu der Aussage, dass ein Großbrand wie in der Schweiz in Oberberg nicht passiert wäre, lässt sich weder Birgit Hähn, Dezernentin für Ordnung und Sicherheit des Oberbergischen Kreises, noch Kreisbrandmeister Julian Seeger hinreißen. Hähn: „Niemand ist so mutig, so etwas zu sagen.“ Allerdings habe man in Nordrhein-Westfalen und damit in Oberberg eine engmaschige Überwachung von Lokalitäten, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten.
In Oberberg fallen 268 Betriebe unter die Versammlungsstättenverordnung
Kreisweit sind es 268 Betriebe, die unter die sogenannte Versammlungsstättenverordnung fallen. Sie sind für mehr als 200 Personen genehmigt und für sie gelten auch entsprechende Vorschriften, wie Seeger erläutert. So auch die, dass diese Lokale alle drei Jahre von der Brandschutzdienststelle des Oberbergischen Kreises kontrolliert werden. Doch für kleinerer Lokale gibt es diese Überwachung im Sinne der Versammlungsstättenverordnung nicht. Sie dürfen sogar 25 Mal im Jahr Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen durchführen. Wirklich glücklich ist der Kreisbrandmeister darüber aus Brandschutzsicht nicht.
Worauf achtet die Brandschutzdienststelle, was ist erlaubt, was nicht? Seeger berichtet, dass er sich das Video aus der Schweiz angeschaut habe. Dort sei eine Deckenverkleidung durch Pyrotechnik sofort in Brand geraten. Solche Deckenverkleidungen seien in NRW verboten, sie müssten aus nicht-flammbaren Stoffen sein. Und sie dürften auch nicht brennend abtropfen, wie es in der Schweiz der Fall gewesen sei. Bei den regelmäßigen Kontrollen hier im Kreis werde überprüft, was genehmigt sei, und was nicht. Decke sich das nicht, müsse der Mangel abgestellt werden. Geschehe das nicht, müsse die Nutzung über die örtlichen Ordnungsämter untersagt werden. Neben der Entflammbarkeit von Stoffen geht es beim Brandschutz auch um Fluchtwege.
Davon muss es zwei unabhängig voneinander funktionierende geben, diese dürfen nicht zugestellt sein und man muss nach 30 Metern im Freien sein, wie Seeger sagt. Denn bei einer Panik – und das habe man auch in der Schweiz gesehen – komme es zu einem Flaschenhalseffekt. Birgit Hähn ist es im Gespräch mit dieser Zeitung wichtig, deutlich zu machen, dass auch der Bürger Pflichten habe: „Er ist für sich selbst verantwortlich und für die Gefahren, in die er sich begibt“, sagt die Dezernentin. Die Erwartungshaltung der Menschen sei manchmal eine andere. Es sei wichtig, diese Botschaft schon Kindern mit auf den Weg zu geben. „Und nicht, wie in der Schweiz, erst noch Videos zu machen, bevor man wegläuft.“
Das sagt der Chef des B1 in Gummersbach
Der Gummersbacher Gastronom Timo Bay ist Betreiber des B1 an der Brückenstraße im Zentrum von Gummersbach. Der Club erstreckt sich über einen Bereich im Erdgeschoss und einen weiteren im Kellergeschoss. Viele Gummersbacher kennen die Räume noch als „Schachtel“. Mit Blick auf die Brandkatastrophe in der Schweiz sagt Bay, dass solche Schaumstoffe, wie sie in der Schweiz gleich in Flammen aufgegangen seien, hier in Deutschland verboten seien.
Timo Bay sagt, er habe in seinem Lokal eine Anlage für Zu- und Abluft. Sollte es brennen, würde die Zuluft sofort abgeschaltet und nur noch Luft nach draußen transportiert. Vorschrift sei auch, dass es in bestimmten Abständen eine sogenannte Entfluchtung nach draußen geben müsse. In Fall des Clubs B1 im Keller seien das fünf Ein- bzw. Ausgänge. Pflicht seien auch dauerhaft beleuchtete Schilder, die zeigten, wo die Fluchtwege seien, erklärt Timo Bay: „Und dann benötigt man natürlich geschultes Personal, das im Fall der Fälle die Ruhe behält, und dafür sorgt, dass ein Lokal möglichst reibungslos geräumt wird.“

