Die Brüder sagen, sie waren nur die Gärtner, die Polizei vermutet aber, dass sie die Betreiber der Cannabisplantagen in Gummersbach waren. Nun stehen sie vor dem Kölner Landgericht.
Betreiber oder GärtnerBrüder wegen Gummersbacher Hanfplantagen vor dem Landgericht

Eine der beiden Cannabisplantagen, die die Polizei in Gummersbach entdeckt hat.
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Weil sie bis Mai dieses Jahres in Gummersbach zwei Cannabisplantagen betrieben haben sollen, müssen sich seit Dienstag zwei Gummersbacher (27 und 22) vor dem Kölner Landgericht verantworten. Doch welche Rolle haben sie gespielt? Haben sie die Plantagen in Dieringhausen und im Gelpetal tatsächlich betrieben? Oder waren sie nur die Gärtnerkolonne, die im Auftrag der Drahtzieher die wertvollen Pflänzchen hegte und pflegte? Letzteres ist die Version der beiden Brüder, die sich vor Gericht darüber hinaus nicht zu weiteren Beteiligten äußerten.
Schulden gemacht beim illegalen Glücksspiel
Die Verwicklung der Angeklagten in diesen Fall habe damit begonnen, dass der Ältere beim illegalen Glücksspiel Schulden in Höhe von 30.000 Euro angehäuft hatte. Die habe er nicht mehr begleichen können, obwohl er berufstätig war.
In dieser Situation sei er angesprochen worden, ob er eine ihm gehörende Immobilie in Dieringhausen nicht in eine Cannabisplantage umwandeln wolle. Je nach Ertrag sollte er so seine Schulden tilgen können. Er habe sich darauf eingelassen und seinen jüngeren Bruder ins Boot geholt, weil er selbst keinen Führerschein habe. Die Aufgabe sei es gewesen, die Pflanzen zu gießen und die Speziallampen regelmäßig zu überprüfen. Mit der Installation hätten beide nichts zu tun gehabt.
Nach geraumer Zeit habe man sie beide gebeten, zusätzlich die Pflege einer Cannabisplantage im Gelpetal zu übernehmen. Auch diesem Vorschlag seien sie nachgekommen.
Verteidiger kritisieren Polizeiarbeit
Inzwischen war die Polizei auf beide Objekte aufmerksam geworden. Die Observierung spülte der Polizei allerhand Daten in die Ermittlungsakten – zum Beispiel die amtlichen Kennzeichen von Fahrzeugen, mit denen verschiedene Männer (teils der Polizei bekannt) vor den beiden Plantagen vorfuhren. Regelmäßig, so sagte ein Polizist im Zeugenstand aus, seien aber nur die beiden Brüder vorgefahren – was zu der Arbeitshypothese geführt habe, dass sie auch die Betreiber sein müssten.
Die beiden Verteidiger kritisierten in harschen Worten dieses Vorgehen der Ermittler und bemängelten, dass nicht auch gegen die anderen Männer, die im Zusammenhang mit den Plantagen ins Visier der Fahnder geraten waren, mit mehr Nachdruck ermittelt worden sei – zumal auch eine Telefonüberwachung der beiden Angeklagten keinerlei Hinweise auf Drogenverkäufe ergeben hatten. Der Prozess wird fortgesetzt.