Gummersbach – Eine 32 -jährige Kölnerin ist vom Gummersbacher Schöffengericht wegen Diebstahls, Körperverletzung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung, Unfallflucht und falscher Verdächtigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Laut Anklage soll sie am 14. Mai 2020 in einem Spielzeugwarenladen in Wiehl 18 Hörspielfiguren gestohlen haben. Da sie unbemerkt mit den Figuren den Laden verlassen konnte, so hieß es in der Verhandlung, wollte sie am 30. Mai nochmal diverse Figuren stehlen.
Der Ladenbesitzer hatte jedoch eine Überwachungskamera installiert und erkannte die Frau von einem der Videos wieder. Umgehend verschloss er die Tür, um sie an einer Flucht zu hindern. Sie könne ihr Kind nicht so lange alleine im Auto lassen, habe sie ihn daraufhin gebeten, die Tür wieder zu öffnen. Als er der Bitte nachkam, stürzte sie auf den Parkplatz, um mit ihrem Auto zu fliehen. Er versuchte sie festzuhalten, mit Kratzen und Schlägen gelang es ihr aber, sich zu befreien. Dabei zog er sich ein Hämatom an der Schulter zu. Beim fluchtartigen Ausparken mit ihrem Auto beschädigte sie ein anderes Fahrzeug. Eine weitere Person wurde ebenfalls verletzt. Noch am selben Tag ging die Frau zur Polizei in Bergisch-Gladbach – und erstattet Anzeige gegen den Ladenbesitzer wegen Nötigung.
„Haben wir hier eine Straftäterin sitzen oder einfach eine harmlose Mutti?“
„Das war eine Schweinerei“, sagte Richter Ulrich Neef in seiner Urteilsbegründung. Dem Urteil war eine lange Erläuterung des Verteidigers vorausgegangen. Sie sei bis zu diesem Zeitpunkt noch nie straffällig geworden, käme aus einem gutbürgerlichen Elternhaus, sei gebildet und Mutter eines sechsjährigen Kindes. Der Kindesvater zahle nur unregelmäßig Unterhalt. Der Anwalt erklärte, dass sich seine Mandantin geständig zeigt, zudem wollte sie mit den gestohlenen Figuren ihrem Kind nur etwas Gutes tun. Dass sie Fahrerflucht beging und in einem letzten verzweifelten Versuch Anzeige erstattete, seien alles dumme Ideen gewesen, räume seine Mandantin selbst ein. „Aber haben wir hier eine Straftäterin sitzen oder einfach eine harmlose Mutti?“, fragte er die Anwesenden und beantragte neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwältin hielt ein Jahr auf Bewährung und einen Wertersatz in Höhe von 269 Euro, dem Wert der gestohlenen Figuren, für tatangemessen hielt. Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Im Anschluss an das Urteil wurde der Angeklagten zudem ihr vom Amtsgericht Köln entzogener Führerschein wieder zurück gegeben.
