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Haftstrafe für 24-JährigenDealerpärchen in Dieringhausen brutal ausgeraubt

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Köln/Dieringhausen – Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag einen 24-Jährigen zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Schuldspruch erging unter anderem wegen besonders schweren Raubes. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann am 22. Juni 2021 einen Kleindealer und dessen Freundin in eine Falle gelockt und mit weiteren Mittätern brutal überfallen und die Geschädigten erheblich verletzt hatte. Neben 300 Gramm Marihuana erbeuteten die Täter auch den Audi A4 des Pärchens.

Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte mit dem Kleindealer ein Drogengeschäft verabredet. 300 Gramm wollte er bei ihm kaufen. Doch von Beginn an habe der Angeklagte es darauf abgesehen, den Kleindealer auszurauben. Hierzu habe er eine nichtgeladene, kaputte Schreckschusspistole mit sich geführt. Als er auf dem Parkplatz eines Discounters in Dieringhausen in das Auto des Kleindealers gestiegen war, hatte der Mann plötzlich die Waffe gezogen, die 300 Gramm Cannabis verlangt und den beiden Geschädigten auf den Vordersitzen mit der Anscheinswaffe gegen die Köpfe geschlagen. Gleichzeitig umstellten von außen mehrere Mittäter — einer davon ist bis heute unbekannt — das Auto und forderten: „Raus aus der Karre!“

Weiterhin unbekannter Mittäter mit Messer eingegriffen

Das hierbei der bislang unbekannt gebliebene Mittäter ein Messer zog und damit das Kleindealerpärchen bedrohte, müsse sich der Angeklagte zurechnen lassen. Deshalb sei der Angeklagte auch wegen besonders schweren Raubes zu verurteilen. Die Täter erbeuteten 300 Gramm Marihuana schlechter Qualität, das Auto im Wert von rund 8500 Euro sowie Bargeld und Handys.

Das Gericht hielt dem 24-Jährigen sein Teilgeständnis, seine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln sowie eine gewisse Gruppendynamik, die sich in der Tat entfaltet habe, zugute. Zu seinen Lasten wertete das Gericht jedoch, dass er die Tat unter laufender Bewährung begangen hatte, bereits einschlägig vorbestraft war und dass die beiden Opfer erheblich verletzt worden waren.

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Angesichts der angeordneten Therapie gab die Vorsitzende dem Mann mit auf den Weg, er solle das Urteil als Chance begreifen: „Sie haben heute die Möglichkeit einen Cut zu machen und Ihrem Leben eine neue Richtung zu geben.“ (bks)