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Erpressung und BetrugHohe Haftstrafen im Gummersbacher Türsteherprozess

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Im Gummersbacher Türsteherprozess hat das Kölner Landgericht am Freitag die Urteile gesprochen.

Bei der Urteilsverkündung übte der Vorsitzende Richter Kritik an der Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. 

Bei der Urteilsverkündung gegen sieben Männer aus dem Raum Gummersbach, die allesamt der dortigen Türsteher-Szene angehören sollen, war am Freitag von Freisprüchen bis zu langjährigen Haftstrafen alles dabei. Die höchste Strafe erhielt mit acht Jahren und drei Monaten der Hauptangeklagte (27), den das Gericht unter anderem wegen mehrfacher Erpressung und mehrfachen Betrugs, gefährlicher Körperverletzung, versuchter räuberischer Erpressung sowie Anstiftung zum besonders schweren Raub schuldig sprach.

Das Gericht sprach von einem „außergewöhnlichen Verfahren“

Die restlichen Haftstrafen bewegten sich zwischen sechs Jahren Haft und elf Monaten Haft auf Bewährung. Zwei Angeklagte wurden rundheraus freigesprochen. Für ihre erlittene Untersuchungshaft sollen sie entschädigt werden. Bemerkenswert waren vor allem die einleitenden Worte der Urteilsbegründung vom Vorsitzenden Alexander Linke, der von einem „außergewöhnlichen Verfahren“ sprach. „Dieses Verfahren lieferte auf so vielen Ebenen Stoff für wilde Geschichten, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.“ Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft habe zunächst den Eindruck erweckt, dass es im Raum Gummersbach „eine Gruppe um tschetschenische Personen“ gebe, die die Stadt „in Angst und Schrecken“ versetzten und Gummersbach geradezu als „Failed City“, also eine gescheiterte, disfunktionale Stadt, hätten erscheinen lassen, „in der sich kriminelle Gruppen untereinander die Stadt aufteilten“.

Klar sei, dass man es mit den Angeklagten – anders als die Verteidiger in ihren Plädoyers den Eindruck hätten erwecken wollen – eben nicht mit „einer Gruppe netter lieber Leute“ zu tun gehabt habe, denn die bräuchten kein „Arsenal an Baseballschlägern, Schlagringen Schuss- und Kriegswaffen“. Doch auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei wurden von Linke scharf kritisiert: „Letztlich ist von der sehr, sehr umfangreichen Anklage, nicht mehr ganz so viel übrig geblieben.“ Die Ermittlungsbehörden hätten sich „nicht gerade mit Ruhm bekleckert“. So seien die Vernehmungen der Polizei durch die Bank „arg suggestiv“ gewesen und hätten von der Staatsanwaltschaft „kritischer hinterfragt werden könne und müssen“, donnerte Linke. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, einige Verteidiger kündigten bereits an, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.