Im Prozess gegen Männer aus der Gummersbacher Türsteher-Szene hat das Landgericht zwei Angeklagte aus der U-Haft entlassen.
„Gegrillt und gechillt“Prozess gegen Männer aus der Gummersbacher Türsteher-Szene

Schwerer Bandenraub steht unter anderen auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. (Symbolfoto)
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Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, schweren Bandenraubs sowie besonders schwerer räuberischer Erpressung und Kokainhandels hat das Kölner Landgericht zwei Angeklagte von weiterer Untersuchungshaft verschont. Damit sitzen nur noch zwei Angeklagte im Gefängnis, darunter der 26-jährige Hauptangeklagte.
Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der aus Tschetschenien stammt, von Sommer 2023 an mit den weiteren Angeklagten eine Bande gebildet haben, um Raubtaten und Erpressungen zu begehen. Am Montag gaben im Verfahren zwei Angeklagte (25 und 22) Einlassungen ab und bestritten die ihnen zur Last gelegten Taten. Die beiden jungen Männer versicherten, weder Mitglieder der Gummersbacher Türsteher-Szene noch Mitarbeiter des Security-Unternehmens des 26-jährigen Hauptangeklagten gewesen zu sein. Der 25-Jährige räumte zwar ein, gelegentlich als Ordner bei dem Sicherheitsdienst ausgeholfen zu haben, fester Mitarbeiter oder gar Mitglied einer Bande sei er hingegen nie gewesen.
„Die Macht in Gummersbach“
Auch sei er nie, wie in der Anklage behauptet, mit einer Oberbekleidung aufgetreten, auf der die Abkürzung des Namens des 26-Jährigen sowie der weiteren Aufdruck „Die Macht in Gummersbach“ zu lesen gewesen wäre. Zudem bestritt der 25-Jährige, einen im Prozess als Nebenkläger auftretenden mutmaßlich Geschädigten jemals geschlagen zu haben, noch ihn „hochgehoben oder festgehalten“ zu haben. Der 22-Jährige bestritt ebenfalls, Mitglied in einer Bande zu sein, die sich zur fortgesetzten Begehung von Erpressungen oder Raubtaten zusammengeschlossen hat. Die Mitangeklagten seien für ihn nichts als „angenehme Bekanntschaften“ gewesen.
Der Mann räumte aber ein, dass er eine Garage als gemeinsamen Treffpunkt angemietet habe, als der vorherige Treffpunkt, eine Kfz-Werkstatt in Gummersbach dichtgemacht hatte. „Wir haben gegrillt und gechillt“, sagte der 22-Jährige über den Garagentreffpunkt. Er räumte zudem ein, dass er versucht hatte, den Nebenkläger übers Ohr zu hauen, indem er sich Hilfe bei der Reparatur von dessen Pkw überhöht habe bezahlen lassen wollen. In diesem Zusammenhang sei es auch dazu gekommen, dass er dem Nebenkläger an einer Tankstelle in Gummersbach zwei Ohrfeigen verpasst habe. „Das war armselig und überflüssig von mir“, sagte der 22-Jährige vor Gericht. Der Prozess wird fortgesetzt.