Gummersbach – Die neuen Regeln zur Beschränkung von Gottesdiensten und Veranstaltungen zur Religionsausübung werden gerichtlich überprüft. Eine freikirchliche Gemeinde aus Gummersbach und eine Privatperson greifen vor dem Verwaltungsgericht Köln mit einem Eilantrag die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises vom 14. Februar an. Das bestätigte der Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Köln, Dr. Michael Ott, auf Anfrage.
Laut Ott richten sich die Eilanträge sowohl gegen die in der Verfügung des Kreis vorgesehene zeitliche Begrenzung von Gottesdiensten auf 45 Minuten als auch gegen die Einschränkungen, dass pro Person zehn Quadratmeter vorgesehen werden müssen und die Zahl der Besucher 100 nicht übersteigen darf.
Britische Virus-Mutation als Grund genannt
Der Kreis hatte die Maßnahmen erstmals am 5. Februar beschlossen, nachdem weniger als zwei Wochen zuvor das noch schärfere Verbot von Präsenzgottesdiensten ausgelaufen war. Zur Begründung für die neuen Maßnahmen hatte der Kreis nicht nur auf die bereits nachgewiesenen Fälle der britischen Mutation B.1.1.7 verwiesen, deren Zahl inzwischen auf über 100 gestiegen ist.
Damals war zudem die Rede davon, dass die Kontaktnachverfolgung des Gesundheitsamtes relevante Kontakte von im Oberbergischen Kreis lebenden Personen zu Personen ergeben habe, „die mit der britischen Virusvariante infiziert sind, aber außerhalb des Oberbergischen Kreises leben“.
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Als der Kreis am 12. Februar die Verlängerung der Verfügung angekündigte, lobte Landrat Jochen Hagt ausdrücklich, dass sich viele Kirchen und Religionsgemeinschaften „sehr verantwortungsvolle Hygienekonzepte erarbeitet und auf die Durchführung von Gottesdiensten von sich aus verzichtet bzw. die Teilnehmerzahl drastisch reduziert“ hätten.
Wann das Verwaltungsgericht eine Entscheidung verkündet, ist noch unklar. Wie Dr. Michael Ott erläutert, habe der Kreis noch bis zur nächsten Woche Zeit, sich zu den Anträgen zu äußern. Dann bleiben aber nur noch wenige Tage, für die sich die Entscheidung auswirken könnte. Denn nach bisherigem Stand ist die Allgemeinverfügung bis zum 7. März befristet.



