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Opfer erinnert sich nichtProzess um gefährliche Körperverletzung endet mit Freispruch

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Ein Angeklagter (Symbolbild).

Gummersbach – Ein Geschädigter, der kein wirkliches Interesse an der Aufklärung zeigt und ein weiterer, der nicht einmal zur Verhandlung erscheint: Der Prozess gegen drei Männer im Alter von 26, 28 und 32 Jahren wegen des Vorwurfes der gefährlicher Körperverletzung, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endete vor dem Amtsgericht Gummersbach jetzt mit zwei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.

Opfer schlägt mit Kopf auf

Den Männern wurde vorgeworfen, am 15. Juli 2018 auf dem Parkplatz des Marienheider Hit-Marktes die zwei Geschädigten zuerst zusammengeschlagen zu haben, bevor sich einer der drei Angeklagten hinter das Steuer eines schwarzen BMW setzte, um einen 33-Jährigen anzufahren. Dieser sei auf der Motorhaube gelandet und wurde vom Fahrer noch einige Meter mitgenommen worden. Dann habe der kräftig gebremst. Der 33-Jährige sei daraufhin auf die Straße gefallen und mit dem Kopf aufgeschlagen. Er blieb zunächst bewusstlos liegen.

Im Zeugenstand gab der Mann jetzt aber an, sich weder an den Tathergang noch an den Fahrer zu erinnern. Er wisse noch, dass es eine heftige Prügelei gegeben und er sich schützend vor seinen Kumpel gestellt habe, dem eigentlich die Attacke galt. „Die nächste Erinnerung setzt dann erst wieder im Krankenwagen ein, als ich aufwachte“, so der 33-Jährige.

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„Sind Sie überhaupt daran interessiert, dass der Vorfall heute geklärt wird?“, fragte ihn einer der Verteidiger verärgert. Seiner Meinung nach, hätte man sich die Hauptverhandlung auch sparen können, der Mann schien eher gelangweilt. Neben einem weiteren Zeugen war auch der zweite Geschädigte nicht zur Verhandlung erschienen.

Auch die Freundin des ersten Zeugen konnte wenig zur Aufklärung des Vorfalls beitragen. Sie sagt, sie habe sich um ihre Tochter kümmern müssen und habe daher nichts mit bekommen. Am Ende entschied das Gericht, zwei der Angeklagten wegen Mangel an Beweisen frei zu sprechen. Dem dritten Angeklagten konnte lediglich die Anwesenheit am Tatort nachgewiesen werden. Da er aber wegen ähnlicher Delikte nach diesem Vorfall bereits verurteilt worden war und ihm eine günstige Sozialprognose attestiert wurde – er hatte unter anderem sein Fachabitur nachgeholt –, beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens.