Gummersbach – Irgendwann verlor er erst den Überblick, dann die Kontrolle: 104 Mal bediente sich ein heute 32-jähriger als Mitarbeiter der Kreisverwaltung an Geldern, die an einem Berufskolleg für Klassenfahrten und schulischen Bedarf bestimmt waren. So viele Fälle waren gestern vor dem Gummersbacher Schöffengericht angeklagt, auf 46.000 Euro beläuft sich der Schaden, das Geld verspielte der Angeklagte.
Das Gericht unter Vorsitz von Amtsrichter Ulrich Neef verurteilte den Lindlarer wegen gewerbsmäßiger Untreue dafür gestern zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Einfach vergessen, das Geld zurückzuzahlen
Mitte 2014 war der Angeklagte von der Kreisverwaltung ans Berufskolleg abgeordnet worden. Kein halbes Jahr später kam es – wohl eher zufällig – zur ersten Unterschlagung. Eine Lehrerin habe ihm Geld ausgehändigt, das er auf eines der Schulkonten einzahlen sollte. „Doch es war Freitagnachmittag und die Bank schon zu.“ Als später am Tag in der Spielhalle das eigene Bare weg war, nahm er das Schulgeld: „Ich wollte nicht extra zum Geldautomaten gehen.“ Nachher habe er „schlichtweg vergessen“, das Geld zurückzuzahlen.
Es kam, wie es kommen musste für den spielsüchtigen jungen Mann: Als auf dem eigenen Konto nichts mehr war, bediente er sich regelmäßig an denen des Berufskollegs oder an Bargeld, das ihm ausgehändigt wurde. Die Einsätze wurden immer höher. „Irgendwann musste ich spielen, um das Geld zurückgeben zu können“.
Aber das klappte natürlich nicht. „Dabei gewinnt nur der Spielhallenbetreiber“, merkte Richter Neef an. Zwei Kredite nahm der Angeklagte auf, um die bislang unbemerkt unterschlagenen Beträge zu erstatten, aber von den 34.000 geliehenen Euro ging nur gut die Hälfte auf die Schulkonten und an Freunde, denen er Geld schuldete. Der Rest landete in der Spielhalle.
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Beschuldigter zeigte sich selber an
Am Ende zog der Beschuldigte selbst die Reißleine: Zusammen mit seinem Anwalt ging er zur Polizei und zeigte sich selbst an – „in dem Wissen, dass er seine Arbeit verlieren wird und das Geld zurückzahlen muss“ (Neef). Diesen Schritt rechnete ihm das Gericht gestern ebenso an wie das Ergebnis eines Gutachtens zu seiner Spielsucht. Darin wurde dem 32-Jährigen eine persönlichkeitsverändernde Störung bescheinigt, die zu eingeschränkter Steuerungsfähigkeit und damit zu verminderter Schuldfähigkeit geführt habe.
Verteidiger Christoph Reinhold verwies darauf, dass der einfache Zugang zu den Konten, fehlerhafte Prozesse und mangelnde Kontrolle es seinem Mandaten leicht gemacht hätten. Und ohne dessen Hilfe wäre es der Kreisverwaltung schwer gefallen, die Sache aufzuklären. Auch die Banken hätten versagt.
Mit einer Bewährungsstrafe davongekommen, sitzt der arbeitslose Angeklagte nun auf einem Berg Schulden: Die beiden Kredite muss er ebenso zurückzahlen wie die 46.000 Euro an den Kreis. Und die Kosten des Verfahrens werden ihm auch in Rechnung gestellt.

