BewährungsstrafeGummersbacher (37) wegen Marihuana in der Mikrowelle verurteilt

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Blick in einen Gerichtssaal mit Tischen und Stühlen.

Anklage hatte die Staatsanwaltschaft vor dem Gummersbacher Schöffengericht erhoben, hier ein Blick in den Gummersbacher Gerichtssaal.

Die Ex-Frau verriet der Polizei das Drogenversteck. 

Wegen unerlaubtem Handel und Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge musste sich ein ehemaliger Gummersbacher vor dem Schöffengericht verantworten. Während er den Besitz zugab, stritt er den Handel ab. Weil ihm am Ende der Verhandlung, auch wegen Fehlens seiner Ex-Frau als Zeugin, kein Handel mit Drogen nachgewiesen werden konnte, wurde der 37-Jährige wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Weil ihn seine damalige Ehefrau wegen häuslicher Gewalt angezeigt hatte, waren Polizisten im Februar vergangenen Jahres zur gemeinsamen Wohnung des Paares gefahren. Dort angekommen, sollen sie die Frau unversehrt aufgefunden, jedoch eine Menge Infos über Verstecke von Drogen ihres Manns erhalten haben. Gefunden wurden laut Anklage 77 Gramm Marihuana, unter anderem in der Mikrowelle, in Tütchen verpackt. Über seinen Anwalt ließ der Beschuldigte, der 2004 aus Nigeria nach Deutschland kam, mitteilen, dass er seit seinem 16. Lebensjahr täglich kiffe. Er habe mit dem Portionieren des Marihuanas versucht, einen Überblick über seinen Konsum zu behalten.

Gummersbacher führte detailliert Buch

„Faul ist er nie gewesen. Er hat seit seiner Ankunft in Deutschland immer gearbeitet, um seine Familie in der Heimat zu unterstützen. Er hat die Ausgaben auch in einem Buch festgehalten“, sagte der Anwalt. „Das hatte den Anschein, als sei hier Buch über Drogendeals geführt worden“, entgegnete Richter Ulrich Neef, schenkte der Erklärung für die Liste aber Glauben. Der mittlerweile in Bonn wohnende Angeklagte und seine Frau leben mittlerweile getrennt. Da diese sich derzeit im Ausland aufhält, war sie auch der Ladung des Gerichts nicht gefolgt. „Vermutlich würde sie eh von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das hat sie in einer früheren Vernehmung bereits getan“, sagte Neef.

Der einschlägig wegen Drogendelikten vorbestrafte 37-Jährige war seit mehr als zehn Jahren strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten. Dies und sein Geständnis, Drogen zu besitzen, veranlasste die Anklägerin, eine neunmonatige Haft auf Bewährung wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem minder schweren Fall zu beantragen. Geldstrafe war nicht möglich Der Verteidiger beantragte sechs Monate und diese in eine Geldstrafe umzuwandeln.

Geldstrafe war nach dem Gummersbacher Urteil nicht möglich

Schließlich verurteilte das Gericht den Angeklagten zu sechs Monaten auf Bewährung. Die Umwandlung in eine Geldstrafe sei nur bis fünf Monate möglich, erklärte Neef. „Sie wissen genau, dass der Drogenbesitz eine Straftat ist. Denken Sie nach, ob es Ihnen dieses Risiko wert ist“, entließ Neef den Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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