Neuregelung Grundsteuer BHäuslebauer zahlen künftig auch in Gummersbach drauf

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Eine Euro-Geldmünze sowie ein Spielzeughaus stehen auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.

Ausgangspunkt der Novellierung des entsprechenden Gesetzes ist, dass alle Grundstücksbesitzer gleich behandelt werden müssen.

Eine neue Gesetzeslage sorgt für eine deutliche Mehrbelastung der privaten Immobilienbesitzer – auch in Gummersbach.

Die Neuregelung der Grundsteuer B ab dem kommenden Jahr wird auch in Gummersbach noch für Gesprächsstoff sorgen. Ausgangspunkt der Novellierung des entsprechenden Gesetzes ist, dass alle Grundstücksbesitzer gleich behandelt werden müssen, was nach den alten Kriterien nach Einschätzung des Bundesverfassungsgesetzes nicht möglich war.

Doch schon jetzt zeichnet sich ab, dass es eine bisweilen deutliche Verschiebung bei den Belastungen geben wird, wie Gummersbachs Kämmerer Raoul Halding-Hoppenheit jetzt im Finanzausschuss deutlich machte. So werden wohl etliche Eigentümer privater Immobilien künftig deutlich mehr bezahlen müssen, während die Eigentümer von Gewerbeimmobilien offenbar deutlich weniger zahlen werden.

Steueraufkommen sollte insgesamt auf dem gleichen Niveau bleiben

Das ist aber nicht der einzige Knackpunkt: Rechnet man die Zahlungen von Privat- und Geschäftsimmobilien zusammen, so bleibt dennoch eine Lücke zu dem Betrag, den die Stadt bis dato an Grundsteuer B eingenommen hat. Dabei sollte aber genau das nicht passieren. Der Plan war immer, dass das Steueraufkommen insgesamt auf dem gleichen Niveau bleiben soll, nur halt gerechter verteilt.

In Gummersbach könnte diese Lücke 20 bis 30 Prozent des Gesamtaufkommens in Höhe von 12,3 Millionen Euro ausmachen, also schnell mal gut drei Millionen, wie Halding-Hoppenheit bestätigt. Er sagte im Ausschuss, dass das Land an einem Gesetz arbeite, dass den Kommunen die Möglichkeit einräume, einen differenzierten Hebesatz bei der Grundsteuer B einzuführen, sprich, man kompensiert die Mehrbelastung der privaten Immobilien durch eine Verschiebung in Richtung der Gewerbeimmobilien. Das funktioniere aber nur dann, wen so ein Vorgehen gerichtsbelastbar sei, sagt der Kämmerer.

Ausschussvorsitzender Axel Blüm (SPD) hält die Erhöhung der Gewerbesteuer für ein probates Mittel, die in Rede stehende Lücke zu schließen. Doch diese Option stößt beim Kämmerer auf keine Gegenliebe, genau wie die einer pauschalen Erhöhung der Grundsteuer für alle Zahler, sprich die Eigentümer von privaten Immobilien und die von Gewerbeimmobilien.

Aus Gesprächen mit der Wirtschaft weiß Halding-Hoppenheit, dass man sich in Unternehmerkreisen gut vorstellen kann, dass ein differenzierter Hebesatz mit einer Mehrbelastung der Gewerbeimmobilien kommt. Diese Belastungen könnten zu 100 Prozent bei den Betriebskosten geltend gemacht werden, die Gewerbesteuer indes nicht. So oder so wird eine Umsetzung zum 1. Januar 2025 nicht klappen, sagt der Kämmerer, der den 1. Januar 2026 als sein Ziel nennt.