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Handel mit BetäubungsmittelnHaftstrafe für Angeklagten am Gummersbacher Amtsgericht

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Täglich konsumierte der Angeklagte Amphetamine.

Gummersbach – Dass der 41-jährige Angeklagte die Betäubungsmittel nur für den Eigenbedarf besessen hätte, wollten ihm das Schöffengericht unter Vorsitz des Richters Ulrich Neef und die Oberstaatsanwältin am Ende der Hauptverhandlung am Amtsgericht in Gummersbach nicht glauben. Laut Anklageschrift ist der Mann zwischen September 2018 und Juli 2020 einmal in baden-würrttembergischen Sandhausen und zweimal in Wiehl von der Polizei mit Betäubungsmitteln aufgegriffen worden, wobei er zuletzt in Wiehl Heroin, Haschisch, Marihuana und LSD in nicht geringen Mengen dabei hatte.

Über seine Verteidigerin gab er an, den Besitz nicht zu leugnen, die Drogen aber wirklich nur für sich selbst besorgt zu haben. Der 41-Jährige, der derzeit in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal sitzt, erzählte, er sei mehrmals im Leben stark drogenabhängig gewesen. Er habe Therapien abgeschlossen, sei dann aber doch wieder rückfällig geworden. Heute sei er clean.

Utensilien sprechen für regen Handel

Zudem berichtete er dem Gericht, dass er bis zu seiner Festnahme einer vom Jobcenter vermittelten Tätigkeit in einer Pflegeeinrichtung nachgegangen sei. Diesen Weg würde er auch gerne nach Entlassung weiterverfolgen.

Dass er sich das Geld für die Drogen zusammengespart habe, glaubte ihm auch die Sitzungsvertreterin der Anklage nicht. „Das können Sie mir nicht erzählen“, sagte die Oberstaatsanwältin. Beim Angeklagten seien außerdem Utensilien gefunden worden, die für einen gewerbsmäßigen Handel von Betäubungsmitteln sprächen, führte sie in ihrem Plädoyer aus und beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung.

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Der einschlägig wegen Besitzes von und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, aber auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Mann beteuerte aber weiterhin, zu dem Zeitpunkt nichts mehr mit dem Verkauf von Drogen zu tun gehabt zu haben. Er sei auf dem Weg, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Seine Verteidigerin berichtete, das er seit mehr als zehn Jahren nicht mehr wegen eines Deliktes im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verurteilt worden sei. Er wolle nach der Entlassung eine Therapie absolvieren und Oberberg verlassen, um bei seiner Mutter und seiner Schwester ein neues Leben zu beginnen.

Das Gericht glaubte ihm nicht und folgte am Ende dem Antrag der Staatsanwaltschaft.