14 Monate GefängnisKeine erneute Bewährungsstrafe für einen Gummersbacher

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Gummersbach

Ein 28 Jahre alter Gummersbacher stand vor dem Amtsgericht.

Die Zahl der Vorstrafen war zu groß, so dass ein Gummersbacher nun keine Bewährung mehr bekommen hat.

Räuberischer Diebstahl, Diebstahl mit Waffen, Körperverletzung und Beleidigung in zwei Fällen – die Liste an Tatvorwürfen war lang, die der Angeklagte zwischen April und September 2022 in mehreren Gummersbacher Ortsteilen begangen haben soll und wegen denen er sich nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht der Kreisstadt verantworten musste. Während in einem Fall von Beleidigung die Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichten, waren Staatsanwältin und das Schöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Neef davon überzeugt, dass der 28-Jährige die übrigen ihm vorgeworfenen Taten begangen hat.

Sechs Zeugen wurden gehört

Sechs Zeugen wurden im Rahmen der Hauptverhandlung vernommen, der 28-Jährige selbst schwieg vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, zunächst im April 2022 in einem Supermarkt in Dieringhausen unter anderem Alkohol gestohlen zu haben.

Ein Sicherheitsmitarbeiter versuchte ihn aufzuhalten, wurde aber vom Angeklagten geschubst und verletzte sich am Schienbein. Der Schuh, den der Flüchtige am Tatort zurückließ, konnte über eine DNA-Analyse später dem Angeklagten zugeordnet wer.

17 Zentimeter langes Messer

Im September 2022 hat der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts in einem Supermarkt in Rebbelroth neben Alkohol auch Spielzeugautos im Wert von 13 Euro gestohlen haben. Nach der Festnahme wurde bei ihm ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 Zentimetern entdeckt. Sowohl im Juli als auch im September 2022 kam es außerdem zu Fällen von Beleidigungen gegenüber zwei Frauen.

Mehrere Strafen auf Bewährung

Weil der Angeklagte seit 2017 regelmäßig strafrechtlich in Erscheinung getreten war – er verbüßt derzeit mehrere Bewährungsstrafen, eine steht noch aus – beantragte die Staatsanwältin, den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung zu verurteilen, obwohl für den räuberischen Diebstahl und den Diebstahl mit Waffen minderschwere Fälle anzunehmen seien.

„Nicht mehr vertretbar“

„Ich halte eine erneute Bewährungsstrafe in Anbetracht ihrer Vorgeschichte nicht mehr für vertretbar“, sagte die Anklagevertreterin im Gerichtssaal. Dem schloss sich auch das Schöffengericht an. „Eine Bewährung kam hier nicht mehr in Frage“, so Richter Neef.

Rundschau abonnieren