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Missbrauch statt FürsorgePaar soll sich an Fünfjähriger vergangen haben

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Landgericht Köln

Landgericht und Amtsgericht Köln. (Symbolbild)

Köln/Gummersbach – Sie sollten auf die heute Achtjährige gelegentlich aufpassen. Hin und wieder übernachtete das Mädchen auch in der Wohnung der 21-jährigen Halbschwester und deren damaligen Freundes (29). Doch statt sich fürsorglich um das Kind zu kümmern, soll das junge Paar die Besuche und Übernachtungen dazu genutzt haben, das Mädchen sexuell zu missbrauchen.

Seit Montag müssen sich die beiden in einem auf fünf Verhandlungstage angesetzten Prozess wegen der Vorwürfe vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Weil der 29-Jährige von den Missbrauchsvorgängen Foto- und Videoaufnahmen mit einem Smartphone erstellt haben soll, ist er auch wegen Herstellung von Kinderpornografie angeklagt. Neben den Missbrauchsvorwürfen zulasten der heute Achtjährigen, soll der Angeklagte im Mai 2015 auch ein Mädchen in einer Schwimmbadumkleide zu sexuellen Handlungen aufgefordert und es fotografiert haben.

Zudem soll er im Mai 2017 insgesamt 15 803 Bild- sowie 1125 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt besessen haben. Die Dateien waren auf einem USB-Stick gespeichert, der auf der Rückwand einer Schrankwand festgeklebt gewesen sein soll.

Die 21-Jährige wiederum soll sich neben sexuellem Missbrauch auch der Beihilfe zur Herstellung von Kinderpornos schuldig gemacht haben. Von März bis Oktober 2015 soll es laut Anklageschrift zu insgesamt acht Missbrauchshandlungen zulasten der Halbschwester der Angeklagten gekommen sein. Zu Beginn der Übergriffe war sie fünf Jahre alt.

Zunächst soll der 29-Jährige die Geschädigte ohne Beisein seiner Freundin missbraucht haben. Spätestens seit dem 7. Juni 2015 soll sie aber Kenntnis davon gehabt haben. Denn an jenem Tag, so die Anklage, habe sie selbst aktiv an einem Missbrauch teilgenommen. Ob sie das freiwillig tat oder von dem Mitangeklagten genötigt wurde, dazu steht nichts in der Anklageschrift.

Zudem soll die 21-Jährige bereits zuvor Kenntnis von den pädophilen Neigungen ihres damaligen Partners gehabt haben: So soll das Paar zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt in der eigenen Wohnung Sex gehabt haben, während auf dem Fernseher Kinderpornos abgespielt wurden.

Nachdem im Juni 2015 der Vater des Kindes ins Krankenhaus musste, soll sich die Situation für das Mädchen verschärft haben. Von nun an hielt sie sich häufiger bei den Angeklagten auf und soll regelmäßig dort übernachtet haben. Während die 21-Jährige tagsüber arbeiten ging, soll der Angeklagte mit dem Mädchen Zeit alleine verbracht haben. Wiederholt soll es dabei zu weiteren Missbräuchen gekommen sein.

Am 17. Dezember 2017 war das Paar festgenommen worden. Seither sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Die 21-Jährige ist seit dem 7. Januar wieder auf freiem Fuß. Über die Gründe für die Haftverschonung wurde vor Gericht zunächst nichts bekannt.

Beide Angeklagten kündigten Einlassungen an. Allerdings wurde vor ihren Aussagen auf Antrag der Verteidigung des 29-Jährigen die Öffentlichkeit ausgeschlossen.