Schiedsmann Roland Bockemühl hängt den Schlichtungshammer an den Nagel. Meist ging es um Nachbarschaftsstreitigkeiten.
SchiedsmannOberberger hat 25 Jahre lang Streit geschlichtet

Mit großem Dank und einer Urkunde wurde Roland Bockemühl von Claudia Krieger (l.) und Claudia Adolfs als Schiedsmann verabschiedet.
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Als Schiedsperson zwischen zerstrittenen Parteien vermitteln, um außergerichtlich eine Einigung zu erzielen – das Amt als Schiedsmann oder Schiedsfrau haben Bürger immer für einen Zeitraum von fünf Jahren inne. Entweder die gewählte Person verlängert dann erneut oder scheidet aus, und eine neue Schiedsperson wird vom Rat der zuständigen Gemeinde gewählt.
25 Dienstjahre sind eine Ausnahme
Ganze 25 Jahre derweil hatte Roland Bockemühl dieses Amt mit Herzblut und Sachverstand ausgefüllt. Bereits vor sechs Jahren keimte in dem heute 76-Jährigen die Idee auf, das Amt als Schiedsmann im Amtsbezirk Bergneustadt II in die nächsten Hände weiterzureichen. „Zu unserem Glück hat ihn seine Frau aber vom Gegenteil überzeugt, doch noch weiter zu machen“, sagt Claudia Adolfs, Fachbereichsleiterin der Abteilung Bildung, Soziales, Ordnung und Bürgerservice der Stadt Bergneustadt.
„Mit 76 denke ich aber, es ist langsam an der Zeit, das Amt abzugeben. Zumal eine Schiedsperson nach den Statuten nicht älter als 70 Jahre alt sein sollte. Jüngere sollen nun mein Amt übernehmen“, erzählt Roland Bockemühl. Doch sang- und klanglos wollte man den Schiedsmann weder bei der Stadt Bergneustadt noch beim Amtsgericht in Gummersbach gehen lassen. „25 Jahre ehrenamtlich dieses Amt zu bekleiden ist äußerst selten und in unseren Augen einer Würdigung wert“, war sich Claudia Krieger, Direktorin des Amtsgericht Gummersbach sicher und überreichte Bockemühl eine Urkunde zur Verabschiedung. Dafür hatte Krieger sowohl den zu Ehrenden als auch Adolfs in Vertretung für Bürgermeister Matthias Thul in ihr Büro im Amtsgericht eingeladen.
Nicht zu juristisch denken
„Wir wollen heute aber nicht nur Herrn Bockemühl verabschieden, sondern auch für das Ehrenamt als Schiedsmann oder -frau werben. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die von jedem Bürger und jeder Bürgerin bekleidet werden kann. Bewerben kann sich jeder, der daran Interesse hat, bei der jeweiligen Kommune. Juristische Vorkenntnisse sind dafür nicht erforderlich“, so Krieger. Im Gegenteil – neuen Schiedsleuten gebe sie den Rat, nicht zu juristisch zu denken, sondern sich mit gesundem Menschenverstand dem Fall zu widmen. Für Bockemühl sei es zwar ein Vorteil gewesen, sich aufgrund seiner Tätigkeit als Rechtspfleger mit den juristischen Termini auszukennen. „Aber um zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Schlichtung herbeizuführen, bedarf es keiner juristischen Grundkenntnisse, und man sollte sich darin auch nicht verlieren. Unsere Aufgabe besteht darin, Rechtsfrieden wieder herzustellen und Konflikte ohne ein aufwendiges Gerichtsverfahren zu lösen“, erklärt Bockemühl.
Dabei habe er sich in den vergangenen 25 Jahren hauptsächlich mit Fällen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten auseinandergesetzt. „Es hat mich immer gefreut, wenn wir im Laufe des Gesprächs zu einer Einigung gekommen sind“, erzählt der 76-Jährige. Zudem könne er berichten, dass sowohl die Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung als auch mit dem Amtsgericht immer reibungslos funktioniert habe. „Zum Glück kann ich sagen, dass, obwohl sich immer häufiger Aggressionen gegen Personen der Feuerwehr, Polizei oder Rettung richten, ich nie solche Erfahrungen gemacht habe“, so Bockemühl.
Sein Nachfolger steht auch bereits in den Startlöchern. Prof. Christoph Stenschke soll sein Amt übernehmen, dafür fehle noch die Zustimmung der Verwaltung. Bockemühl kennt ihn aus der Nachbarschaft und sollten Fragen auftauchen, werde er ihm mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ebenso der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, an denen sich Schiedsleute wenden könnten, wie Krieger erzählt. „Dort werden regelmäßig Schulungen und Fortbildungen angeboten.“