Trotz Drogen- und Waffenfund38-Jähriger aus Gummersbach muss nicht ins Gefängnis

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Polizisten fanden in der Wohnung des Angeklagten 560 Gramm Amphetamin,  55 Gramm Marihuana sowie kleinere Mengen Ecstasy und LSD. (Symbolbild)

Köln/Gummersbach – Mit dem sprichwörtlich blauen Auge ist am Montag ein 38-jähriger Gummersbacher vor dem Kölner Landgericht davon gekommen. Wegen bewaffneten Handels mit Amphetamin und Marihuana tateinheitlich mit Drogenbesitz und unerlaubtem Besitz von Waffen verurteilte die 15. Große Strafkammer den 38-Jährigen zu zwei Jahren Haft zur Bewährung.

Am 21. Mai 2021 hatte die Polizei in der Wohnung des Angeklagten und dessen Mutter 560 Gramm Amphetamin und 55 Gramm Marihuana sichergestellt. Zudem waren kleinere Mengen Ecstasy und LSD gefunden worden.

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Des Weiteren hatten Beamte mehrere Waffen, darunter eine defekte Armbrust, ein Elektroschockgerät sowie eine für scharfe Patronenmunition umgebaute Schreckschusspistole, beschlagnahmt.

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„Sie bekommen heute von der Kammer die Chance, ihr gutbürgerliches und gut sozialisiertes Leben wie bisher fortzuführen“, sagte der Vorsitzende Richter Prof. Jan F. Orth. Eigentlich sieht das Gesetz ohne Milderungsgründe eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Aufgrund des sozial integrierten Lebens des Mannes, der unter anderem auch seine Mutter pflegt, befand Orth aber: „Es wäre für die Gesellschaft kontraproduktiv, Sie ins Gefängnis zu stecken.“

Der Angeklagte war nicht vorbestraft und hatte ein Geständnis abgelegt. Demnach sei ein großer Teil der Drogen für den persönlichen Konsum bestimmt gewesen. Verkauft habe er nur an ein paar Kollegen. (bks)

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