Sucht finanziertAngeklagter in Gummersbach zu Haftstrafe verurteilt

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Auch vom Alkohol müsse der Angeklagte loskommen, findet der Sachverständige.

Auch vom Alkohol müsse der Angeklagte loskommen, findet der Sachverständige.

Gummersbach – Zwei Jahre und sieben Monate Haft und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ohne eine Miene zu verziehen, nahm der Angeklagte das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef entgegen. Die Anklage – Betrug, Diebstahl in zwölf Fällen und Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, einmal in Tateinheit mit Urkundenfälschung – stritt der 33-jährige nicht ab: „Ich habe das alles begangen. Es tut mir leid.“

Zum Zeitpunkt der Taten zwischen Januar und August 2020 lebte er in einer Obdachlosennotunterkunft und war drogen- und alkoholsüchtig. Erstmals mit Heroin in Berührung gekommen sei er während seiner letzten Haftstrafe, aus der er 2019 entlassen wurde. Danach wollte er sich einen Job und eine Wohnung suchen, erzählte er dem Gericht. Beides scheiterte, mit seiner damaligen Verlobten teilte er sich ein Zimmer in der Notunterkunft und versuchte, die Sucht beider zu finanzieren. Seit November ist er wieder in Haft, dort will er nun clean werden.

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Für den Sachverständigen steht fest, dass in seinem Fall ein Entzug ohne stationäre Therapie nicht funktionieren wird: „Ohne eine Therapie von mindestens einem Jahr Dauer sind wahrscheinlich weitere Straftaten zu erwarten.“ Er sei gewillt, eine solche Therapie zu machen, doch er sehe kein Problem darin, gelegentlich etwas Alkohol zu trinken, so der Angeklagte. „Abstinenz sollte das Ziel sein“, entgegnete aber der Sachverständige. Das sah auch das Gericht so und folgte der Empfehlung des Sachverständigen und dem Antrag der Staatsanwaltschaft. (bs)

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