Oberberg – Die Befürchtung, dass die neue 3G-Regel am Arbeitsplatz einen höheren Krankenstand zur Folge haben könnte, bewahrheitete sich nicht. Timo Fuchs, Geschäftsführer der in Marienheide ansässigen Fuchs Kunststofftechnik GmbH, konnte am Mittwochmorgen erleichtert feststellen, dass alle seiner 180 Mitarbeiter an den drei Standorten in Marienheide-Rodt, Gummersbach-Niedergelpe und Windhagen zum Dienst erschienen waren – auch die knapp 30 Ungeimpften. „Das zeugt von einer hohen Disziplin in diesen schwierigen Zeiten.“
Sinkende Inzidenz, aber 128 neue Fälle
Die Inzidenz sank zum Stand Mittwoch (0 Uhr) um 25,4 Punkte auf einen Wert von 334,9. Das Gesundheitsamt erfasst 128 weitere laborbestätigte Fälle und 103 Genesene, sodass es 1512 aktuell Betroffene gab. Ein 83-jähriger Mann aus Gummersbach, der zuvor positiv auf das Virus getestet worden war, ist gestorben. In einem Krankenhaus wurden am Mittwoch 42 Oberberger mit positivem Testergebnis behandelt, zwei mehr als am Vortag. Von den 13 auf einer Intensivstation mussten sechs beatmet werden (+1). Eine Quarantäne war für 2308 Personen angeordnet (–64). In der vorvergangenen Kalenderwoche gingen annähernd 77 Prozent aller gemeldeten Fälle auf die Delta-Mutante zurück.
Mit weiteren Allgemeinverfügungen hat der Kreis mehrere Schulklassen in Isolation geschickt: An der Freien Christlichen Bekenntnis-Grundschule in Wiehl wurde die Klasse 4b nach mehreren Infektionsfällen unter Quarantäne gestellt. In Radevormwald ist eine fünfte Klasse der Sekundarschule betroffen. Die FCBG-Realschule in Gummersbach hat für ihre Klassen 6 bis 9 auf Distanzunterricht umgestellt, weil es größere Ausfälle im Lehrerkollegium gibt: Drei Kollegen seien positiv auf Corona getestet, dazu kämen Ausfälle wegen sonstiger Erkrankungen, Kur und Elternzeit, sagt FCBG-Sprecher Thomas Sieling. Ihren für den 4. Dezember geplanten Tag der offenen Tür hat die FCBG abgesagt. (ag)
Seit Mittwoch müssen Unternehmen – wie Fuchs Kunststofftechnik – dafür Sorge tragen, dass ihre Beschäftigten nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder eben getestet sind. Die Notwendigkeit dieser Regel sieht Timo Fuchs zwar: „Doch wir hatten äußerst wenig Zeit, um dafür alles in die Wege zu leiten.“ Schnell wurden Abläufe abgesprochen. Jeder Fachvorgesetzte machte eine Liste, in denen der 3G-Status der Mitarbeiter erfasst wurde.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich nun regelmäßig testen lassen, um seinen Job ausüben zu dürfen. Mitzubringen sei entweder das negative Testergebnis einer vom Kreis zugelassenen Bürgerteststelle, das nicht älter als 24 Stunden sein darf – oder aber ein PCR-Testergebnis, das für 48 Stunden Gültigkeit hat, sagt Fuchs. Seine Firma bietet ihren Beschäftigten an zwei Wochentagen eine Testung im Unternehmen an, erklärt der Geschäftsführer: „Wer dieses Angebot annimmt, kann den Test innerhalb seiner Arbeitszeit machen.“
Nichtgeimpfte sollen Solidarität zeigen
Fuchs nennt die neue Nachweispflicht in Firmen eine „Impfpflicht durch die Hintertür“: „Aus unternehmerischer Sicht wäre da eine generelle Impflicht wesentlich sinnvoller.“ Zumal es Firmen viel Aufwand und Zeit koste, der neuen Regel Rechnung zu tragen. Dass es auf Dauer beim niedrigen Krankenstand trotz 3G bleibt, hofft Fuchs: „Vielleicht motiviert die Regel ja auch den ein oder anderen Skeptiker, sich doch noch impfen zu lassen.“
Komplizierter ist die Situation im Handel, wie der Vorsitzender der Gummersbacher Innenstadtgemeinschaft, Hansjörg Mecke, berichtet. Einerseits seien die Geschäfte Arbeitsplätze, an denen für die Mitarbeitenden 3G gilt. „Und andererseits sind sie Anlaufadresse für die Kunden, die bis auf eine verbindliche Maskenpflicht keinerlei weitere Regeln zu beachten haben“, wie Mecke sagt. Er würde es begrüßen, wenn auch für die Kunden 3G gilt. „Nach dem Motto ich schütze Dich, Du schützt mich.“ Davon ausgenommen sind für Mecke die Läden des täglichen Bedarfs. Also die Geschäfte, die schon während der Lockdown-Phase geöffnet geblieben sind.
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Ob es ein Widerspruch in sich ist oder es gar eine Gefährdung gibt,wenn Mitarbeitende im Einzelhandel, für die die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, auf Nichtgeimpfte oder ungetestete Kundinnen und Kunden treffen, dazu äußert sich Marcus Otto, Geschäftsführer des Handelsverband Nordrhein-Westfalen – Rheinland: „Nichtgeimpfte Personen sind durch die neue Corona-Schutzverordnung NRW und das Infektionsschutzgesetz vom gesellschaftlichen Leben weitestgehend ausgeschlossen. Es muss ihnen aber möglich sein, für den grundsätzlichen Bedarf zu sorgen. Bislang muss noch niemand beim Betreten von Ladenlokalen zwingend einen Nachweis erbringen, ob er geimpft, genesen oder getestet ist. Um die Sicherheit der dort Angestellten zu gewährleisten, wäre es natürlich wünschenswert, wenn Nichtgeimpfte vor dem Einkauf einen Test machen lassen. Das hat ja auch sehr viel mit Solidarität zu tun.“ Otto betont noch einmal, wie wichtig es ist, dass sich alle impfen lassen.

