Bei diesem Vorgehen missbrauchen die Täter private Konten. Darauf wird dann sehr kurzfristig Geld aus früheren Delikten geparkt und weitergeleitet.
KriminalitätImmer mehr Fälle von Geldwäsche mit „Finanzagenten“ wohl auch in Oberberg

Das Delikt der Geldwäsche nimmt neue Formen an, auch in Oberberg. Ahnungslose Menschen werden als Finanzagenten eingespannt.
Copyright: dpa (Symbolfoto)
Der Fall ließ aufhorchen: Vier junge Männer im Alter von 17 bis 20 Jahren sollen in Neheim, einem Stadtviertel von Arnsberg im Hochsauerlandkreis, Gleichaltrigen vor Bankhäusern aufgelauert und ihnen mit Schlägen gedroht haben, sollten diese nicht ihre Bankdaten verraten oder die Geldkarte herausrücken. In einem Fall sollen dieser Drohung dann auch Taten gefolgt sein, und das auf brutalste Weise. Anfang Juli wurden die Beschuldigten vom Landgericht in Arnsberg zu Bewährungsstrafen und zu einer Haftstrafe verurteilt. Einer der vielen Vorwürfe: Geldwäsche.
Das Prinzip dahinter wird als Finanzagenten-Modell bezeichnet: Die Opfer werden so lange erpresst und bedroht, bis sie sämtliche Kontodaten und Passwörter oder Zugangscodes preisgeben. Dann landet Geld auf dem Konto, angeblich aber ist es fehlgeleitet worden. Der Betrag wird dann nicht zurück auf das Ausgangskonto, sondern auf ein anderes Konto gebucht oder auf andere Weise weitergereicht. So wird der Inhaber des Girokontos unfreiwillig zum Finanzagenten. Wer indes freiwillig mitmacht und sogar mit den Kriminellen kooperiert, der darf auf eine Provision hoffen.
Noch sind in Oberberg keine Jugendlichen Opfer dieser Masche geworden
Das Geld, dessen Spur sich dann von Konto zu Konto verliert, stammt aus Betrugsgeschäften oder aus erfolgreichen Enkel-Tricks, vermuten die Behörden. Die Kriminellen geben als Zielkonto das ihres neuen Opfers an, eben das Konto des Finanzagenten. Dieser wird – wider Willen oder freiwillig – in ein System der Verschleierung eingebunden. Dass nun aber auch Schülerkonten für diese Masche herhalten müssen, ist offenbar neu.

Marc Leporin ist Sprecher der Oberbergischen Polizei.
Copyright: Andreas Arnold (Archiv)
„Im Oberbergischen Kreis hat es dieses Vorgehen bisher noch nicht gegeben“, erklärt Polizeisprecher Marc Leporin auf Anfrage dieser Zeitung. Gleichwohl sei in Oberberg das Finanzagenten-Modell bestens bekannt und werde, so Leporin, des öfteren praktiziert. Zahlen kann der Sprecher indes nicht nennen, da dieses Delikt statistisch als Betrug erfasst werde und nicht gesondert.
Auch in Oberberg sei es Ziel der Betrüger, „ahnungslose Kontoinhaber für eine Tätigkeit als Finanzagent zu gewinnen“. Der Polizeisprecher weiter: „Dieser muss dann sein Girokonto für Überweisungen zur Verfügung stellen, auch soll der Agent dann Geldbeträge, die Dritte angeblich irrtümlich auf sein Konto überwiesen haben, möglichst umgehend per Bargeldversand oder über einen Dienstleister, etwa Western Union, ins Ausland transferieren.“ Als Belohnung winke eine Provision in Höhe von fünf bis 20 Prozent, die vom Betrag der Überweisung abgezweigt werden darf.
Oberbergs Polizei bestätigt, dass die transferierten Summen aus vorausgehenden Betrugsfällen stammen
Marc Leporin bestätigt zudem, dass die hin- und hergeschickten Summen aus früheren, vorausgehenden Betrugsdelikten stammen, zum Beispiel aus einem (fingierten) Warenverkauf über Fake-Shops im Internet oder aus einer Stellenanzeige, die einen Job als App-Tester verspricht – wozu angeblich auch der „Test“ eines Bankkontos gehört. Als Empfängerkonto geben die Täter dann eben das neue Agentenkonto an: „Dies führt dazu, dass die ursprüngliche Überweisung auf dieses zwischengeschaltete Konto, nämlich dem des Finanzagenten, vom ersten Betrugsopfer widerrufen und rückgängig gemacht wird.“ Weil aber der Agent seinerseits den Betrag weitergeleitet hat, bleibt dieser auf möglichen Schäden sitzen.
Ein Fall, der vielleicht in dieses Muster hätte passen können, ist jüngst vor dem Amtsgericht in Waldbröl von Richter Alexander Wagener verhandelt und unter Auflagen gegen eine Zahlung von 1000 Euro dann eingestellt worden (siehe unten: „Vor Gericht“). In Waldbröl musste sich der Geschädigte sagen lassen, er habe leichtfertig gehandelt.
Während in anderen Medien Banken und Sparkassen aus dem Sauerland in Zusammenhang mit dem Arnsberger Prozess auf Anfrage bestätigen, dass sie heute sehr häufig mit dem Verdacht der Geldwäsche konfrontiert sind und umgehend Konten zur Überprüfung sperren, gibt sich die auch in Oberberg beheimatete Kreissparkasse Köln wortkarg: „Hierzu geben wir keine Auskunft“, lässt Sprecherin Danica Schmitz wissen. Ähnlich äußert sich Sabine Tillmann als Sprecherin der Volksbank Oberberg in Wiehl. Die Waldbrölerin räumt jedoch ein, dass da auch der Fortschritt der Technik eine große Herausforderung für ein Geldinstitut bedeutet.
Auch leichtfertiges Handeln kann als Straftat bewertet werden
Von einer inzwischen sehr großen Zahl an Fällen der Geldwäsche im Zuständigkeitsbereich der Bonner Staatsanwaltschaft – dazu gehört auch der Kreissüden – berichtet deren Sprecher Sebastian Buß. Die Zahl von Delikten nach dem Finanzagenten-Modell kann er zwar nicht beziffern. Buß warnt: „Wer vorsätzlich mitmacht und in Kenntnis ist, Teil eines Betrugssystems – zum Beispiel eines Fake-Shops – zu sein, der kann sich selbst als Täter oder Teilnehmer einer Straftat schuldig machen.“
Aber auch wenn Finanzagenten nicht wissentlich oder vorsätzlich als Teil eines Betrugssystems handeln, können sich diese trotzdem strafbar machen: „Wenn es sich nämlich aufdrängt, dass man durch das eigene Tun kriminelle Handlungen unterstützt, indem man etwa als ,zwischengeschaltete Zahlstelle’ Geldströme verschleiert, kommt grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen leichtfertiger Geldwäsche in Betracht.“
Für die Kölner Kolleginnen und Kollegen berichtet Sinan Sengöz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, dagegen, dass es zuletzt kein Verfahren aus Oberberg mit einem solchen Verdachtsmoment gegeben habe.
Fall vor dem Amtsgericht in Waldbröl
Zu Beginn der vergangenen Woche ist vor dem Amtsgericht in Waldbröl ein Fall verhandelt worden, in dem die Finanzagenten-Masche eine Rolle gespielt haben könnte: Ein Betrüger hatte sich am Telefon als Mitarbeiter der Commerzbank ausgegeben und einem 46-Jährigen aus Gütersloh erklärt, sein Konto sei nicht mehr sicher.
Um eine Summe in Höhe von 23.000 Euro zu schützen, solle er diese auf ein anderes Konto überweisen. Das Geld landete auf dem Konto der später Angeklagten (30), die somit als Finanzagentin eingespannt worden sein könnte. Die Reichshoferin sagte aus, sie habe von einer Straftat nichts gewusst. Unter Auflagen wurde das Verfahren eingestellt.
Was tun Banken und Sparkassen?
Banken und Sparkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden exakt identifizieren zu können. Automatisierte Monitoring-Systeme überwachen die Kontobewegungen – diese Software schlägt Alarm, wenn ein plötzlicher Eingang von Geld erfolgt, das dann sofort an einen weiteren Empfänger oder ins Ausland weiterüberwiesen wird.
Entsteht der Verdacht auf Betrug oder Geldwäsche, muss der Vorgang der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in Köln gemeldet werden. Das betroffene Konto wird in der Regel gesperrt – ohne, dass dies der Inhaberin oder dem Inhaber mitgeteilt werden muss. Die Sperrung soll den Abfluss von illegalem Geld verhindern.
Für die Geldinstitute ist diese fortwährende Überwachung durchaus eine schwierige Aufgabe, wie Sabine Tillmann berichtet. Die Waldbrölerin arbeitet im Marketing der Volksbank Oberberg. Sie schildert: „Leider ist festzustellen, dass betrügerische Handlungen auch vor dem Hintergrund zunehmender digitaler und technischer Möglichkeiten eine große Herausforderung darstellen.“ Dies gelte eben auch für jene Konstellationen, für sogenannte Finanzagenten angeworben oder eingesetzt werden.
Wie oft ein solcher Verdacht auftritt und wie viele Konten das Wiehler Institut in einem Jahr aus dem Verkehr zieht, das verrät auch Sabine Tillmann nicht. „Dies dient unter anderem dem Schutz der Betroffenen, der Vertraulichkeit unserer Kundenbeziehungen sowie der Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen.“ Grundsätzlich könne die Volksbank aber bestätigen, dass das Unternehmen mögliche Verdachtsfälle sehr ernst nehme und diese im Rahmen der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben sorgfältig prüfe und bearbeite.
Interne, fortlaufende Schulungen sollen die Mitarbeitenden eines solchen Instituts für die Risiken von Betrug und Geldwäsche sensibilisieren und auf dem neuesten Stand halt. Sabine Tillmann ergänzt: „Zudem informieren und warnen wir auch unsere Kundinnen und Kunden – sowohl im persönlichen Gespräch als auch über unsere digitalen Kommunikationskanäle.“
