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SPD Lindlar erhebt Vorwürfe„Die Hoheitsrechte des Rates verletzt“

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Die Bescheide für die Grundsteuer B in diesem Jahr hat die Lindlarer Verwaltung noch nicht verschickt, dazu hat die SPD zahlreiche Fragen.

Die Bescheide für die Grundsteuer B in diesem Jahr hat die Lindlarer Verwaltung noch nicht verschickt, dazu hat die SPD zahlreiche Fragen.

Die Verwaltung hat für 2026 noch keine Bescheide für die Grundsteuer B verschickt, die SPD hat dazu Fragen und erhebt schwere Vorwürfe.

Die Ankündigung der Lindlarer Verwaltung, zu Anfang des Jahres keinen Bescheid für die Grundsteuer B zu schicken, sondern abzuwarten, bis der Rat eine neue Entscheidung fällt (diese Zeitung berichtete), hat bei der SPD zahlreiche Nachfragen hervorgerufen. In einem Antrag zur Ratssitzung am Mittwoch bittet sie um Beantwortung von elf Fragen. Bereits am 12. Januar hatte die SPD vier Fragen zur rechtlichen Einordnung des gesplitteten Hebesatzes B gestellt.

Doch dieses Mal macht die SPD der Verwaltung zudem einen heftigen Vorwurf, den sie in ihrer letzten Frage formuliert: „Die Grundsteuersatzung wird durch den Gemeinderat beschlossen, deren Aufhebung oder Aussetzung darf nach Ansicht der SPD Fraktion auch nur durch den Gemeinderat erfolgen. Wir sehen daher den gewählten Gemeinderat in seinen Hoheitsrechten verletzt.“

Elf Fragen an die Verwaltung

Dazu stellt die Verwaltung klar, dass sie die 2025 nach kontroverser Debatte vom Rat beschlossene Hebesatzung mit dem gesplitteten Hebesatz B weder aufgehoben noch ausgesetzt hat. Es seien lediglich die Bescheide nicht versandt worden. Das aber sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung und falle nicht in die Zuständigkeit des Gemeinderates. „Aus diesem Grunde sieht die Verwaltung hier keine Verletzung der Hoheitsrechte des Gemeinderates“, schreibt die Verwaltung in ihrer Stellungnahme, die der Vorlage zur Ratssitzung beigefügt ist.

Zudem handele es sich um eine vorübergehende, verwaltungsorganisatorische Maßnahme zur Sicherstellung eines rechtmäßigen Vollzugs unter Berücksichtigung einer aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. „Ein Verstoß gegen Satzungsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht liegt nach Prüfung der Verwaltung nicht vor“, betont das Rathaus. Und es beantwortet ausführlich die Frage der Sozialdemokraten, „warum gegen die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes vom 7. Januar 2026 vorläufig darauf verzichtet [wurde], die Grundsteuer B für das Jahr 2026 festzusetzen?“ Die Verwaltung habe ein sehr hohes Risiko gesehen, dass nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zu dem gesplitteten Hebesatz zahlreiche Widersprüche und dann Klageverfahren zu erwarten seien. Bereits im vorigen Jahr habe es 1100 Widersprüche gegeben, allein das habe schon zusätzliche Kosten verursacht.

Zahlreiche Widersprüche und Klagen befürchtet

Die Unsicherheit, wie und mit welchem Hebesatz die Grundsteuer B erhoben werden solle, sei groß gewesen, zudem wolle die Verwaltung Kosten und Personalaufwand für zu erwartende Widerspruchs- oder Klagebearbeitung sparen und weitere Kosten für eine eventuell später im Jahr nochmals anfallenden erneute Bescheiderteilung vermeiden. Um Bescheide mit einem eventuell wieder einheitlichen Steuersatz verschicken zu können, hätte es bis Mitte Januar einen entsprechenden Ratsbeschluss geben müssen. Die Zeit sei zu knapp gewesen, sagt die Verwaltung zu der Frage, warum keine alternative Lösung versucht wurde.

Währenddessen hat die CDU-Fraktion für den nächsten Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderats einen Antrag zur Erstellung eines einheitlichen Hebesatzes B gestellt.


So sieht es in den anderen Kommunen aus

Bergneustadt hat einen gesplitteten Hebesatz B, für unbebaute Grundstücke beträgt er 1500 und für bebaute 1050 Prozent

Engelskirchen ist 2026 zum einheitlichen Hebesatz zurückgekehrt.Gummersbach ist beim einheitlichen Hebesatz geblieben. Marienheide hat sich weiter für den einheitlichen Hebesatz entschieden.Morsbach erhebt eine einheitliche Grundsteuer B von 950 Prozent.Nümbrecht ruft einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B auf, es sind 750 Prozent.Reichshof hat an der einheitlichen Grundsteuer B festgehalten.Waldbröl hat einen einheitlichen Satz in Höhe von 925 Prozent.Wiehl bleibt beim einheitlichen Hebesatz.Wipperfürth hatte den gesplitteten Satz eingeführt, hat aber wieder auf den einheitlichen Satz eingeführt.