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Nach VandalismusAusschuss lehnt Videoüberwachung am Lindlarer Marktplatz ab

3 min
Der Steenkühlerbrunnen wurde immer beschädigt.

Der Steenkühlerbrunnen wurde immer beschädigt.

Eine Videoüberwachung um künftigen Vandalismus auf Kulturgütern am Marktplatz zu verhindern, forderte ein Bürgerantrag.

Immer wieder ist der Steenkühlerbrunnen am Marktplatz beschädigt, beschmiert und verdreckt worden. Die Schäden sind hoch und der Reparaturaufwand enorm. Alleine seit 2021 wandte der Verein „Wir für Lindlar“ rund 15.000 Euro aus Vereinsmitteln zur Beseitigung der Schäden auf. Mit dem Ortsrelief ist nun in unmittelbarer Nachbarschaft ein neues öffentliches Objekt hinzugekommen. Der Grauwackestein der KG Rot-Weiß Lindlar, ebenfalls direkt nebenan, zählt ebenso zu den Kulturgütern wie die Bessemsbenger-Figur, die demnächst am Marktplatz aufgestellt werden soll.

Der Verein der Freunde und Förderer des Freilichtmuseums, der das Ortsrelief erstellt und für die Finanzierung gesorgt hat, fordert eine Überwachung dieser Kulturgüter und hat dazu einen Bürgerantrag gestellt, der im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung beraten wurde. Ursprünglich hatte auch der Verein „Wir für Lindlar“ diesen Antrag mitgestellt, ihn aber im Juni wieder zurückgezogen.

Verwaltung hat massive rechtliche Bedenken

„Wir haben in Lindlar leider ein Vandalismus-Problem“, sagte Hans Peter Scheurer für die CDU. Aber eine Video-Überwachung sei keine Lösung, da sie rechtlich nicht zulässig sei. Zudem würden die Täter auch durch eine Videokamera nicht identifizierbar, da sie nicht in die Kamera schauen und das Gesicht entsprechend verdecken würden, so die CDU. Für die SPD sagte Johannes Thews, dass das Problem bekannt sei, die Fraktion aber die Einschätzung der CDU und der Verwaltung teile, dass eine Überwachung per Video in diesem Bereich rechtlich nicht zulässig sei.

Bei der Ziege wurde immer wieder ein Horn beschädigt. Die Reparaturen sind sehr teuer.

Bei der Ziege wurde immer wieder ein Horn beschädigt. Die Reparaturen sind sehr teuer.

„Eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Bereiche stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informelle Selbstbestimmung aller Besucherinnen und Besucher des Marktplatzes dar. Sie ist nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften nur zulässig, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und verhältnismäßig ist und keine gleich geeigneten, milderen Mittel zur Verfügung stehen“, so die Verwaltung.

Grünen-Fraktionschef sah das Problem differenzierter. Es sei ein Abwägungsprozess. Mit der aktuellen Technik könne nur ein bestimmter Winkel erfasst werden, Gesichter könnten verpixelt und auch die Speicherzeit entsprechende begrenzt werden. Es gebe genügend Beispiele, auch in Oberberg, wo auch öffentlicher Raum per Videokameras überwacht werde und mit entsprechenden Schildern auch darauf hingewiesen werde. Alleine die Schilder hätten schon eine abschreckende Wirkung, egal ob eine Kamera tatsächlich aufzeichne.

Für das BSW sprach sich Jakob Heinrich Read für eine Kameraüberwachung aus. Harald Friese von der FDP, die keinen Fraktionsstatus hat und im Ausschuss nicht stimmberechtigt ist, fand klare Worte: „Es kann nicht sein, dass 22.000 Lindlarer überwacht werden, weil ein paar Idioten Sachbeschädigung begehen. Da kann man einfach nicht dafür sein“. Die rechtlichen Fragen sollten von der Verwaltung abschließend geklärt werden, so die CDU. Und Heuwes betonte noch einmal, dass es eine Abwägung sei und eine Überwachung durchaus möglich. Der Ausschuss lehnte bei einer Enthaltung den Bürgerantragauf Videoüberwachung einstimmig ab.