Tempo 30Geringere Geschwindigkeit auf B256 bei Kalsbach auf der Kippe

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Auch das neue Tempo 30 reicht wohl nicht aus, um die Lautstärke vor Ort zu verringern.

Kalsbach – Mit der Senkung der Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 256 in der Ortsdurchfahrt von Marienheide-Kalsbach von aktuell 50 auf künftig 30 Stundenkilometer reagiert der Oberbergische Kreis auf die Beschwerde einer Anwohnerin, die auf die über den geltenden Richtwerten liegende Lärmbelästigung verwiesen und auf Abhilfe gedrungen hatte. Eine Messung hatte die Beschwerde der Frau bestätigt.

Doch ist diese Maßnahme überhaupt verhältnismäßig oder am Ende vielleicht sogar rechtswidrig, weil sie den Schalldruckpegel/Geräuschpegel zwar senkt aber die Grenzwerte dennoch nicht erreicht? Der Kreis selbst berichtet in seiner Mitteilung vom 19. August, dass trotz der Drosselung des Tempos die Maximalwerte weiter überschritten werden.

Kreis argumentiert mit Entlastung der Anwohnerin

„Die beabsichtige Geschwindigkeitsbeschränkung wird erfahrungsgemäß nur zu einer Entlastung um maximal 3 Dezibel (A) führen. Somit werden die Belastungszahlen auch nach Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung in einigen Fällen immer noch über den Auslösewerten gemäß Verkehrslärmschutzverordnung von 66 db(A) bei Tag oder 56 db(A) in der Nacht liegen“, heißt es vom Kreis. Er verweist zugleich auf Straßen NRW als Ansprechpartner für zusätzlichen passiven Lärmschutz.

Wie bereits berichtet, hatte eine Messung ergeben, dass die Überschreitungen am Tag tatsächlich bis zu 5 dB(A) und in der Nacht bis zu 8 dB(A) betragen, so dass sich der Kreis gezwungen sah, Maßnahmen zu ergreifen, wie Kreisdezernentin Birgit Hähn auf Nachfrage sagte. „Die Senkung des Lärmpegels um 3 db (A) entspricht tatsächlich bereits einer Halbierung“, sagt die Dezernentin, was somit nicht unerheblich sei und bereits zu einer deutlich spürbaren Entlastung der Anwohner führen werde.

Klage könnte das neue Tempo 30 aufheben

Hähn räumte ein, dass ein Gericht die Anordnung von Tempo 30 wieder aufheben könne, wenn es eine entsprechende Klage dagegen gebe. Kalsbach sei einer der Fälle, in denen es unglaublich schwer sei, jedem gerecht zu werden. Allerdings müsse man auch sehen, dass eine Senkung der Lärmbelastung um 3 db (A) schon ein großer Schritt sei, den man nicht unterschätzen dürfe. Auch wenn diese allein die Grenzwert noch nicht erreiche.

Danach gefragt, ob es in der Region noch andere Beispiele für Tempo 30 innerorts auf einer Bundesstraße aus Lärmschutzgründe gebe, nannte die Dezernentin die B 237 in Hückeswagen zwischen Stadtbibliothek und Westenbrücke. Dieses Beispiel führt auch Rainer Herzog von Straßen NRW an. Zu Kalsbach sagt er, dass die Lärmbelastung durch Tempo 30 innerorts halbiert werde. „Aus diesem Grund wurde diese Maßnahme als verhältnismäßig eingeschätzt.“

Lärmsanierung als weitere Option

Den Anwohnern stehe es frei, zusätzlich noch eine Lärmsanierung beim Straßenbaulastträger zu beantragen. „Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung, welche auf Grundlage der haushaltsrechtlichen Regelungen durchgeführt würde“, sagt Herzog.

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Bürgermeister Stefan Meisenberg begrüßt die Maßnahme grundsätzlich und verweist auf die enormen Gefahren für Menschen, wenn sie dauernd Lärm ausgesetzt seien. Meisenberg erinnert im Gespräch daran, dass Marienheide seit März 2022 Unterstützer der Städteinitiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden – für eine selbstbestimmte Geschwindigkeitsausweisung“ sei. Und damit Oberbergs erste Kommune, wie der Bürgermeister betont. Was eine mögliche Rechtsunsicherheit angeht, denkt der Bürgermeister, dass der Kreis die Maßnahme hinreichend geprüft habe.

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