Auf zirka sechs Kilometern Länge stehen 13 Verkehrsschilder, die das erlaubte Tempo abwechselnd auf 70, 50 oder 30 km/h begrenzen.
BlitzerärgerAnwalt bezweifelt Rechtmäßigkeit der Beschilderung in Niederbröl

Der von einem stationären Blitzer überwachte Abschnitt der Landesstraße in Nümbrecht-Niederbröl.
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Der Ärger von Anwohnern und Verkehrsteilnehmern in Nümbrecht-Niederbröl über die Verkehrssituation auf der Landesstraße zwischen Gaderoth und Waldbröl-Bröl hält an. Volker Steffen findet sehr deutliche Worte der Kritik; er spricht von Behördenversagen und ärgert sich: „Hinsichtlich der Reparatur von Schlaglöchern scheint Straßen NRW jeglichen Bezug zur Realität verloren zu haben haben“; die Behörde habe seiner Meinung nach zusammen mit dem Oberbergischen Kreis einen Schildbürgerstreich produziert.
Bereich ohne Schlagloch
Hintergrund der Verärgerung ist die Reparatur von Schlaglöchern auf der L339, vor allem aber die damit einhergehende Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Jurist Volker Steffen als „uneinheitlich und nicht konsistent“ beschreibt. „Auf zirka sechs Kilometern stehen insgesamt 13 Verkehrsschilder kunterbunt gemischt von 30 kmh/h bis 70 km/h, je nach Gutdünken.“ Insbesondere im Bereich von Niederbröl sei die Geschwindigkeit auf Tempo 30 beschränkt, „obwohl nach objektiver Betrachtung weder relevante Fahrbahnschäden noch sonstige atypische Gefahrenmomente vorliegen“, schreibt Volker Steffen. In dem Bereich sei kein Schlagloch gewesen und es sei auch keins notdürftig geflickt worden, berichtet er.
Nach dem Ergebnis dieser Prüfung bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dort angeordneten Verkehrszeichen.
Dennoch sei die Geschwindigkeitsmessanlage, die der Oberbergische Kreis dort betreibt, auf das Tempolimit von 30 Stundenkilometern eingestellt. Der Jurist betont, dass die Rechtssprechung eine konkrete, qualifizierte Gefahrenlage erfordere. Steffen: „Eine solche qualifizierte Gefahrenlage ist vorliegend nicht ersichtlich.“
Nun hat sich der Rechtsanwalt direkt an den Landesbetrieb Straßen NRW gewandt und angezeigt, dass er die Beschilderung im besagten Abschnitt einer rechtlichen Überprüfung unterzogen habe. „Nach dem Ergebnis dieser Prüfung bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der dort angeordneten Verkehrszeichen“, heißt es in einem Schreiben des Anwalts, das der Redaktion vorliegt.
In der Konsequenz hat der Niederbröler Rechtsanwalt den Landesbetrieb Straßen NRW nun aufgefordert, die vollständige verkehrsrechtliche Anordnung einschließlich Begründung offenzulegen; darzulegen, welche konkrete Gefahrenlage die jeweiligen Beschränkungen rechtfertigen soll; nachzuweisen, wann zuletzt eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort erfolgt ist und schließlich „die rechtswidrige Beschilderung unverzüglich zu entfernen bzw. anzupassen, sofern eine tragfähige Begründung nicht vorliegt.“

