Klinik-Unterbringung angeordnetMarlene F. zündet ihr eigenes Bett an – Schizophrenie?

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)
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Bonn/Nümbrecht – Im Juni 2018 packte Marlene F. (Name geändert) im Pflegeheim in Nümbrecht ihren Koffer. Die damals 36-jährige Bewohnerin rollte Kleidungsstücke zusammen, legte sie auf ihr Bett, zündete sie an und verließ das Zimmer, das sie sich mit einer Mitbewohnerin teilte. Weit kam Marlene F. nicht. Der Brandmelder löste aus, eine Pflegerin alarmierte per Knopfdruck die Feuerwehr. Der Brand war schnell gelöscht, der Sachschaden gering.
Doch das gesamte Haus musste an diesem Tag evakuiert werden. F. kam ins Krankenhaus, später in eine vorläufige Unterbringung. So die Schilderung vor dem Bonner Landgericht, das gestern für Marlene F. endgültig die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet hat.
Strafkammer geht von Schizophrenie aus
Die 1. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Jens Rausch ist überzeugt, dass von F., die an Schizophrenie und einer Borderline-Störung leidet, weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Auch könne sie möglicherweise erneut Brände legen. Weil sie im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe, so hieß es im Urteil, wurde sie wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung nicht bestraft.
Es gab noch einen weiteren Vorfall, den die Richter zur Grundlage ihrer Entscheidung gemacht haben. Zwei Jahre zuvor hatte sie einen wildfremden Mann auf einem Bahngleis das Handy aus der Hand geschlagen und mit einem Messer bedroht. In ihrem Wahn glaubte sie, der Mann handele im Auftrag ihres Ex-Freundes, der sie vergiften wolle. Die Polizei konnte sie damals entwaffnen.
Krankheit erst während des Studiums bekannt
Die Krankheit von F. wurde erst spät, während ihres Studiums, bekannt: Als Tochter eines Managers hatte sie ein unstetes Lebens geführt, während ihrer Kindheit in mehreren Ländern gelebt. Dann hatte sie ein Studium in Köln aufgenommen, das sie bald abbrechen musste, ebenso ein Studium in den USA. Denn die Krankheit verschärfte sich von Jahr zu Jahr. F. wurde in mehreren Kliniken behandelt, mehrmals wollte sie sich das Leben nehmen. Unter anderem hatte sie sich auf Bahngleise gelegt – der Zugführer konnte noch rechtzeitig stoppten.
In den vergangenen Jahren habe Marlene F. neben den Symptomen des Wahns, der Fremd- und Selbstverletzung, noch ein weiteres Verhaltensmuster entwickelt: Die 36-Jährige stehe unter permanentem Druck, aufbrechen zu müssen, auf Reisen zu gehen, so wie sie es als Kind gelernt hat, hieß es in der Gerichtsverhandlung. Vor dem Vorfall im Juni 2018 hatte sie im Pflegeheim drei Mal das Zimmer gewechselt, nur um ihre Unruhe zu besänftigen.
