Bestimmte Rattengifte dürfen nicht mehr frei verkauft werden, Verordnungen regeln die Bekämpfung von Ratten neu. Das hat Konsequenzen.
Deutlicher AnstiegWelche Ursache Nümbrecht hinter Rattensichtungen vermutet

Rattensichtungen im öffentlichen Raum müssen bei den Ordnungsämtern gemeldet werden.
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Die Rattenpopulation scheint im Oberbergischen in den vergangenen Wochen an unterschiedlichen Orten zugenommen zu haben – diesen Eindruck haben die Menschen in verschiedenen Kommunen gewonnen. In Nümbrecht hat die Verwaltung nach zahlreichen gemeldeten Rattensichtungen das Themas jetzt im Bauausschuss auf die Tagesordnung genommen. Ratten gelten immerhin als Krankheitsüberträger, ihre Bekämpfung dient auch dem Infektionsschutz. Nicht umsonst unterliegen Rattensichtungen im öffentlichen Raum der Meldepflicht. Ansprechpartner sind die Ordnungsämter.
Sie dürfen nicht mehr so viel Gift auslegen wie früher, es muss gezielt ausgelegt werden und das Gift muss relativ zügig wieder eingesammelt werden.
In der Sitzung berichteten Schädlingsbekämpfer und Verwaltung, welche neuen Regelungen in Kraft getreten sind, die die Effizienz der Bekämpfung der Rattenpopulationen einschränken. Ein Anwachsen der Population sei in den Sommermonaten zwar nicht ungewöhnlich, hieß es, jedoch lasse die Häufigkeit der gemeldeten Sichtungen den Schluss auf eine „starke Vermehrung der sonst üblichen Populationsgrößen“ zu.
Mutmaßliche Ursache: Eine neue EU-Verordnung verbietet das flächendeckende Ausbringen von Giftködern in den Kanalnetzen im Rahmen der Prävention zurück. „Sie dürfen nicht mehr so viel Gift auslegen wie früher, es muss gezielt ausgelegt werden und das Gift muss relativ zügig wieder eingesammelt werden“, fasst Bürgermeister Thomas Hellbusch zusammen. In anderen Worten: Dauerköder sind nur noch bei akutem Rattenbefall zugelassen. „Dadurch bedingt“, so Hellbusch, „sind die Tiere jetzt auch vermehrt oberirdisch zu sehen.“
Umweltschützer begrüßen das Verbot
Seit Kurzem ist in Deutschland der freie Verkauf von Rattengift, welches die Nager innerlich verbluten lässt (Rodentizide), verboten. Speziell geschulte professionelle Schädlingsbekämpfer haben noch Zugriff auf diese Blutgerinnungshemmer, doch auch die sollen künftig auf andere Methoden setzen.
Das Verbot soll Risiken für Mensch, Umwelt und Nicht-Zielorganismen minimieren. Umwelt- und Tierschützer begrüßen das. Sie verweisen darauf, dass auch andere Tiere als Ratten mit dem Gift in Kontakt kommen – in dem sie das Gift oder eine vergiftete Ratte fressen.
Nicht nur Nümbrecht hat sich umstellen müssen. In der Schlossgemeinde werden die Kanalschächte jetzt durch einen zugelassenen Schädlingsbekämpfer kontrolliert, der aber erst bei tatsächlicher Sichtung von Spuren oder Kot aktiv werden und Giftköder platzieren kann. „Anschließend werden Nachkontrollen durchgeführt, bis keine Köderannahme mehr registriert wird. Die Giftköder werden dann zum Schutz des Grundwassers wieder entnommen“, teilt die Verwaltung mit. Jeder Einsatz muss dann noch bürokratisch dokumentiert werden, mit Datum, Schachtnummer, Befallsfeststellung, ausgebrachtem Giftwirkstoff und Daten der Nachkontrollen und Nachbelegungen.
Meldepflicht beim Ordnungsamt
Das Rathaus vermutet wohl nicht zu Unrecht einen Zusammenhang zwischen neuer Verordnung und den zunehmenden Rattensichtungen: „Leider führt diese gesetzlich verpflichtende Vorgehensweise mutmaßlich zu den beobachteten stark ansteigenden Populationsständen.“ Was bleibt, ist der Appell an private Grundstückseigentümer: „Sie müssen bei Befall selbst einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer beauftragen. Sichtungen sind entsprechend der Meldepflicht dem zuständigen Ordnungsamt oder Gesundheitsamt zu melden.“
Präventions-Leitfaden
Die Gemeinde Nümbrecht hat ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Leitfaden zur Prävention auf Privatgrundstücken zur Verfügung gestellt. „Grundstückseigentümer sind für die Sauberkeit und Bekämpfung auf ihrem eigenen Grundstück verantwortlich“, heißt es da. Unter anderem wird geraten: Keine Essensreste in den Kompost zu geben, Mülltonnen geschlossen zu halten, den „Gelben Sack“ mit sauberen Verpackungen zu befüllen und ihn erst am Abholtag rausstellen, keine offene Tiernahrung wie Futterreste von Hunden, Katzen oder Vögeln über Nacht im Garten stehenzulassen. Und: „Kein Füttern von Wildtieren: Das Füttern von Enten, Tauben oder Enten auf öffentlichen Flächen ist eine Hauptursache für Rattenplagen. Futterreste im Wasser oder auf Wegen locken die Tiere an. “
Unterschlupf beseitigen: „Ratten lieben zugewucherte Ecken. Lagern Sie Holzstapel oder Gerümpel nicht direkt an Hauswänden. Halten Sie Sträucher und Bodendecker kurz“, heißt es wörtlich. Kellerfenster, Türen und Rohrdurchführungen sollen kontrolliert werden, Risse im Fundament abgedichtet und Lüftungsöffnungen mit engmaschigen Gittern versehen werden.
