OberbergNeue Landesverordnung schränkt Bewegungsfreiheit je nach Heimatkommune ein

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15-km-Gummersbach

Oberberg – Nur der Radevormwalder darf bis nach Hagen, aber auch die Marienheiderin schafft es bis nach Lüdenscheid. Dagegen kann der Engelskirchener Overath erreichen – doch eine Fahrt nach Olpe ist nur den Bewohnerinnen und Bewohnern der östlich gelegenen Kommunen Oberbergs vorbehalten. Mit der neuen Corona-Regionalverordnung hat das Land NRW die Bewegungsfreiheit der Oberberger seit Dienstag stark eingeschränkt.

Schon kurz nach Veröffentlichung sorgten die Regeln für Verwirrung, zumal sich die Oberberger innerhalb ihres Kreises weiterhin frei bewegen dürfen.

Die Regel

War in der Landesregierung zunächst die einfache Regel im Gespräch, dass sich jeder Oberberger in einem 15 Kilometer breiten Korridor rund um die Kreisgrenze aufhalten darf, wurde schließlich doch die Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zum Maßstab des Bewegungsradius gemacht. So hat nun jeder Oberberger abhängig von seiner Heimatkommune bis Monatsende seinen eigenen Bewegungsspielraum. Der ist nicht kreisrund, sondern hat eine ähnliche Form wie seine Gemeinde.

Mit der neuen Verordnung werden nicht nur die Oberberger eingegrenzt, sie gilt auch andersrum: Menschen, die außerhalb Oberbergs leben, dürfen den Kreis nur noch in einem 15 Kilometer breiten Gebiet rund um ihre Heimatkommune aufsuchen.

Ausnahmen

Das Land hat eine Reihe von Ausnahmen von der Bewegungseinschränkung definiert: Weiterhin frei bewegen darf sich etwa, wer beruflich, dienstlich oder ehrenamtlich unterwegs ist, wer mit Kind in Schule, Kita oder eine andere Betreuung muss, und auch Besuche bei Familienmitgliedern, dem Lebensgefährten und anderen nahestehenden Menschen sind erlaubt. Zudem gibt es Ausnahmen für pflegende oder betreuende Menschen und solche, die selbst medizinische, pflegerische und „nicht dem Freizeitbereich zuzuordnende Dienstleistungen“ in Anspruch nehmen, heißt es im Regelwerk.

Kontrollen

Zu kontrollieren, ob die Oberberger gegen die neue 15-Kilometer-Regel verstoßen oder sich dran halten, liegt nicht in der Macht der Ordnungsbehörden des Oberbergischen Kreises. Das muss vor allem in den Nachbarkreisen überwacht werden. Bei den dortigen Kreispolizeibehörden schien die Motivation dazu zumindest am Dienstag noch nicht sonderlich groß.

Gezielte Kontrollen von Fahrzeugen mit GM-Kennzeichen seien nicht geplant, teilt etwa die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis auf Nachfrage mit. Denn allein die Tatsache, dass jemand mit Gummersbacher Nummernschildern unterwegs sei, begründe noch keinen Verdacht, weil die Kennzeichen nicht zwingend auf eine Übertretung der 15 Kilometer schließen lasse, heißt es aus Siegburg. Zudem seien die Ordnungsämter für die Überwachung zuständig. Die Polizei Rhein-Sieg werde sie im Rahmen der Amtshilfe unterstützen, falls ein Ersuchen gestellt werde.

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So schreibt es auch die Polizei des Märkischen Kreis, die gestern noch keine Anordnungen zur Überwachung der Regel vom Land erhalten hatte. Pressesprecher Christof Hüls teilt aus Lüdenscheid mit: „Weil wir noch keine Anordnungen erhalten haben, sind auch keine Einsatzkonzepte nötig. Wir werden keine ,Grenzposten’ aufstellen oder spezielle Kontrollen an den Kreisgrenzen fahren.“ Gleichwohl würden Verstöße, die zum Beispiel bei einer Kontrolle nach einem Unfall festgestellt würden, geahndet. So will es auch die Kreispolizeibehörde Olpe handhaben. Sie sieht aber keine rechtliche Handhabe, nun gezielt GM-Autos zu kontrollieren.

Auch die Kreispolizeibehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises sieht originär das Ordnungsamt für die Überwachung der Regeln zuständig. Sie wolle das Ordnungsamt bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe angemessen unterstützen und bei offensichtlichen Verstößen Kontrollmaßnahmen durchführen.

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