Abo

Ausbau mit FörderungSchauen die Bürger in die Röhre?

3 min

Straßenausbaubeiträge scheinen auch nach den Änderungen des Kommunalabgabengesetzes ein leidiges Thema zu bleiben.

Oberberg – Eine Entlastung der Bürger bei den Straßenausbaubeiträgen um 50 Prozent hatte die Landesregierung versprochen, als sie mit Beginn des vergangenen Jahres die entsprechenden Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) an den Start brachte. In der Kreisstadt Gummersbach, wo man wegen Corona von einen Einstieg in neue Straßenbaumaßnahmen abgesehen hat, herrscht nun allerdings große Skepsis, ob die versprochene Entlastung tatsächlich mit 50 Prozent beim Bürger ankommt. Das wurde im Ausschuss Stadtentwicklung, Infrastruktur und Digitalisierung deutlich. Bürgermeister Frank Helmenstein kündigte an, dass man mit dem Thema „noch nicht durch sei“.

Erst soll ausgebaut werden, dann könne die Förderung beantragt werden

In Gummersbach soll konkret der Straßenausbau in der Schützenstraße (Innenstadt), Am Steinbergshof (Rospe) und in der Berghausener Straße (Elbach) begonnen werden. In einem ersten Schritt will man die betroffenen Bürger im Rahmen einer Anliegerversammlung über die bevorstehenden Arbeiten informiert.

Über die Kosten, und das dürfte für die meisten Betroffenen der alles entscheidende Punkt sein, wird die Verwaltung aber nur ungefähre Angaben machen können. Denn ein Antrag auf Förderung der jeweiligen Maßnahme kann erst am Schluss gestellt werden, wie Fachbereichsleiterin Susanne Kaltenbach auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Jörg Jansen (CDU) berichtete. Das deckt sich auch mit den aktuellen Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion in deren Internet-Auftritt: „Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.“ Also erst, wenn alle Arbeiten tatsächlich erledigt sind.

65 Millionen Euro will das Land jährlich für Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung stellen. Und das auf fünf Jahre. Was Kaltenbach aber nicht weiß, ist, was passiert, wenn der jahresbezogene Topf bereits leer ist. Schauen die Bürger dann schlimmstenfalls in die Röhre?

Das „einfache Antragsverfahren“ verursache viel mehr Aufwand als früher, so Kaltenbach

Klar ist, dass die Beitragsbescheide an die Bürger mit den tatsächlichen Kosten erst verschickt werden können, wenn das Land die Anträge bearbeitet hat. Erledigt hat sich damit auch die oftmals gern genutzte Möglichkeit für die Bürger, bereits vorab auf Basis einer verlässlichen Kalkulation eine Ablöse zu zahlen. Danach waren sie aus der Sache raus. Wenn die Arbeiten teurer wurden, hatten sie damit nichts mehr zu tun.

Die Ausführungen der CDU-Landtagsfraktion, die von einem „einfachen Antragsverfahren“ spricht, kann Kaltenbach derweil nicht bestätigen. Sie erklärte dem Ausschuss, dass der Aufwand weitaus größer geworden sei. Und was die Kosten angehe, werde die Verwaltung künftig in die Vorfinanzierung gehen müssen. Helmenstein erinnerte daran, dass sich die Kreisstadt im Vorfeld der Änderungen des KAG mit einem Ratsbeschluss für eine Abrechnung analog zur Grundsteuer B in Richtung Landesregierung positioniert habe. Solche Beiträge wären „sozial gerecht gewesen“, sagte er. Gehört wurde der Gummersbacher Vorstoß aber nicht.