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Plakatieren in OberbergParagraf 33 der StVO verbietet Werbung an Verkehrszeichen

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In die Ortssatzung soll auch gleich ein Bußgeld aufgenommen werden.

Oberberg – Wer im Glashaus sitzt – sollte sicher sein, dass seine Wahlplakate allesamt vorschriftsmäßig aufgehängt sind, sonst wird’s ein Schuss ins eigene Knie. Rainer Galunder, Fraktionschef der Wählergemeinschaft Homburger Ländchen, ist es diese Woche so ergangen in der letzten Sitzung des Nümbrechter Rates. Etliche verbotswidrig an Verkehrsschildern aufgehängte Wahlplakate der SPD waren ihm aufgefallen. Mehrfache Anrufe bei der Parteikonkurrenz und dem Ordnungsamt der Gemeinde hätten aber nichts bewirkt. Das sei nicht im Sinne der freundlichen Verbundenheit aller Parteien im Rat, schimpfte Galunder, „sondern ein grobes, fortgesetztes Foul“.

Stimmt, denn Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung verbietet Werbung und Propaganda an Verkehrszeichen, da sie die Verkehrsteilnehmer ablenken oder belästigen könnten. Trotzdem ist das auch in Nümbrecht anscheinend seit Jahren Praxis. Falsch platzierte Grünen-Plakate habe man früher einfach abgehängt, erinnerte Karin Chauvaux-Holberg: „Die mussten wir uns dann beim Bauhof wieder abholen.“ Im Übrigen wisse sie auch von falsch aufgehängten CDU-Plakaten.

Ihre grüne Parteifreundin Andrea Saynisch hat sogar Werbung von Bürgermeister Hilko Redenius an Verkehrszeichen gesehen, was dieser offen bestätigte. Auch er habe eine Firma damit beauftragt, die habe sein Konterfei nicht überall korrekt aufgehängt. Wo das aufgefallen sei, sei es aber schon korrigiert. Und auch Redenius hatte noch etwas zum Plakate-Domino beizutragen: „Fahren Sie mal an den Heddinghausener Kreisel, da hängen Plakate von Ihnen allen!“ Auch von Galunders WGHL, was der kleinlaut zugab, aber eine Ausrede parat hatte: „Wir waren die letzten und haben es nur gemacht, damit die Leute nicht denken, uns gäb’s nicht mehr.“

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Nach der Wahl, das gelobte der Rat geschlossen, wolle man das Thema erörtern und dauerhaft für Abhilfe sorgen. In die Ortssatzung soll dann auch gleich ein Bußgeld aufgenommen werden. Die Höhe will man gemeinsam festlegen. Auch da hilft der Paragraf 33 StVO: Pro Plakat wären laut Bußgeldkatalog 25 Euro fällig.