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Behinderte Frau vergewaltigtGericht spricht Reichshofer wegen Schuldunfähigkeit frei

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Gerichtssaal in Halle

Bonn/Reichshof – Bereits in den Wochen vor der Vergewaltigung einer Nachbarin sei der junge Eritreer in Reichshof seltsam aufgefallen. Er habe im Ort als Sonderling gegolten, wie jetzt vor Gericht deutlich wurde.

Dennoch habe keiner geahnt, dass der 33-Jährige so ein Verbrechen begehen könnte: Am 19. Juni 2020 war er in der Wohnung einer 59-jährigen Frau erschienen, die seit 20 Jahren durch einen Schlaganfall behindert ist. Ohne viele Worte zerrte er die fremde Frau aufs Bett und vergewaltigte sie. Durch ihre Behinderung konnte sie sich nicht wehren.

Nudeln und Tomaten gebracht

Das Bonner Landgericht hat den 33-jährigen Angeklagten am Dienstag wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Am Vorabend der Tat war der Angeklagte bei der 59-Jährigen, die er zuvor nicht kannte, erschienen, hatte ihr Nudeln und eine Dose Tomaten gebracht und dabei ihren einzigen Wohnungsschlüssel entwendet.

Aber nach dem psychiatrischen Gutachten, das nicht ausschloss, dass der Angeklagte wegen einer „wahnhaften seelischen Störung unter eingeschränkter Steuerungs- wie auch Einsichtsfähigkeit leidet“, hieß es im Urteil der 3. Großen Strafkammer: Der Angeklagte habe eine ausgeprägte Psychose, die zu dem Verbrechen geführt hätte. Entsprechend wurde wegen seiner Gefährlichkeit die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt angeordnet.

2015 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Tatsächlich hatte der Angeklagte zu Prozessbeginn erklärt, er werde von einer fremden Macht beherrscht, die ihm befehle, was er in seinem Leben zu tun habe. So auch die Frau zu vergewaltigen, was ihm nicht angenehm gewesen sei. Er sei nicht „Herr seines Willens“ gewesen. Dieser Geist, so der 33-Jährige, sei ihm vor fünf Jahren vom Bonner Schwurgericht auferlegt worden, das ihn 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt hatte.

In einer Asylunterkunft in Reichshof hatte er 2014 einen Mitbewohner mit einem Messer lebensgefährlich in seinem Bett verletzt. Der Eritreer hatte damals erklärt, dass er in Notwehr gehandelt habe. Das wurde ihm nicht geglaubt, aber ein Motiv war nicht erkennbar. Der damalige Gutachter hielt den Flüchtling noch für seelisch gesund. Nach dem Urteil schien er fast erleichtert.