Schutz von Schöffen und MitarbeiternViele Gerichtsprozesse im Bergischen verschoben

Eine Verhandlungszimmer im Amtsgericht Waldbröl.
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Waldbröl – Begonnen hat der Prozess Anfang der Woche noch: Ein 43-jähriger Waldbröler muss sich seit Montag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl wegen schweren Raubes verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann außerdem Tierquälerei, Einbruch und unerlaubten Waffenbesitz vor.
Der Angeklagte soll im Oktober 2017 an einer Bushaltestelle in Waldbröl zwei jungen Frauen zunächst gedroht haben, ihnen die Kehle aufzuschlitzen und dann mit vorgehaltener Waffe Geld gefordert haben. Später habe er sich als Psychopath zu erkennen gegeben und versucht, das durch seinen Behindertenausweis zu belegen. Gerettet habe die Frauen aus der gefährlichen Situation der Bus nach Nümbrecht, in den sie schnell einsteigen konnten.
Paranoide Schizophrenie
Nach eigenen Angaben leidet der Mann unter einer paranoiden Schizophrenie und ist zudem stark drogenabhängig. Bereits zum Frühstück habe er Alkohol und Amphetamine konsumiert. Zu seinem Selbstschutz habe er sich Gas- und Schreckschusspistolen verschafft. Mit diesen soll er über den Waldbröler Vieh- und Krammarkt spaziert sein und außerdem auf den Hund seiner Nachbarin geschossen haben.
Zur Anklageverlesung Anfang vergangener Woche kam es noch, aber dann war erstmal Schluss. Bevor die Verhandlung mit der Anhörung von Zeugen am Donnerstag fortgesetzt wurde, entschied der Vorsitzende Richter Carsten Becker, den Termin in den Mai oder Juni zu verschieben. Möglich macht dies ein am vorigen Wochenende verabschiedetes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Coronavirus-Pandemie. Während bislang ein Fortsetzungstermin nach spätestens drei Wochen stattfinden musste, sind dafür nun zwei Monate und zehn Tage Zeit.
Schöffen und Mitarbeiter schützen
Dr. Fabian Krapoth, Direktor des Amtsgerichts Waldbröl, begrüßte diese Gesetzesänderung: „So sind nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Schöffen besser geschützt.“ Denn derzeit arbeite das Amtsgericht in einem reduzierten Betrieb, die Arbeit werde auf verschiedene Gruppen verteilt. Die Wege im Gebäude würden so geplant, dass möglichst wenig Kontakt entsteht.
Auch die Direktorin des Amtsgerichts Gummersbach, Claudia Krieger, berichtet, dass der Dienstbetrieb mit Einschränkungen weiter laufe – wenn auch zur Verhinderung von Ansteckungen teilweise im Schichtbetrieb und auch im Homeoffice: „Dadurch mag es mitunter zu Verzögerungen kommen, das Amtsgericht Gummersbach bleibt aber handlungsfähig. Die Justiz als rechtsstaatliche Kernaufgabe bleibt unangetastet.“
Krieger hat die Reduzierung des Dienstbetriebes vorerst bis zum 19. April angeordnet und erwartet politische Entscheidungen ab dem 14. April – also unmittelbar nach Ostern. Zurzeit würden Sitzungs- und Anhörungstermine nur noch stattfinden, wenn sie keinen Aufschub dulden. Dies gelte insbesondere für Haftsachen und Eilsachen in sämtlichen Rechtsgebieten.
Corona-Verstöße gelten als Eilsachen
Auch Corona-Straftaten werden laut Krieger in Gummersbach übrigens als Eilsache eingeordnet: „Sollte es zu Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung kommen, wird zeitnah verhandelt.“
Es dürfe einfach nicht der Eindruck entstehen, dass es durch die Veränderung der Arbeitsweise in der jetzigen Situation straffreie Räume gebe, betont Kriegers Kollege Krapoth. Eilige Angelegenheiten, wie beispielsweise Haftsachen oder einstweilige Verfügungen, werden deshalb auch im Waldbröler Amtsgericht regulär bearbeitet.
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Und so wird auch am heutigen Montag im Amtsgericht Waldbröl tatsächlich verhandelt – wegen des Vorwurfs der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss. Strafbar ja, aber an sich kein schwerwiegendes Verbrechen, wie auch Krapoth weiß. Dennoch sei die Sache eilig: Der Angeklagte sitze wegen anderer Delikte in Haft.

