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Sexueller MissbrauchSchmerzensgeld für das Opfer

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Symbolbild

Gummersbach/Köln – Ein 59-jähriger Gummersbacher wurde wegen des teilweise schwerem sexuellen Missbrauchs eines Kindes in insgesamt 17 Fällen schuldig gesprochen. An sein heute zwölfjähriges Opfer aus Engelskirchen muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen.

„Sie sind ein hochauffälliger Mann, narzistisch, egoistisch und selbstverherrlichend“, so der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann in seiner Urteilsbegründung. Das zeige sich unter anderem auch an den fast 400 Bildern, die der Angeklagte von seinem Geschlechtsteil gemacht habe. Als „entsetzlich“ bezeichnete der Richter die unzähligen Bilder, die der Wäsche-Auslieferer von seinen Taten gemacht hatte.

Das Opfer sei auch ohne den Angeklagten schon ein „ganz armes Geschöpf“ gewesen. Das verwahrloste Kind habe „bestenfalls ein Aschenputtel-Leben als Babysitter seiner jüngeren Geschwister“ geführt, bedauerte der Richter.

„Therapiebereitschaft muss sich noch erweisen“

Die Zwölfjährige fange jetzt an Liebesbriefe an Gleichaltrige zu schreiben und müsse dabei schon auf ein Sexualleben zurückblicken, „welches viele erwachsene Frauen nicht kennen“, bilanzierte Kaufmann.

Bis zu seinem 33. Lebensjahr lebte der Angeklagte unauffällig, dann begann er eine Beziehung mit einer 16-Jährigen. Seine nächste Partnerin 2003 war gerade 18 Jahre alt. Dass der Angeklagte plant, nach seiner Entlassung mit einer Krankenschwester aus Bangkok zu leben, sieht der Richter skeptisch: „Das wäre dann wieder eine unterlegene und abhängige Partnerin.“

Mit der Strafe blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwältin, die siebeneinhalb Jahre Haft beantragt hatte. Der Grund, so Richter Kaufmann, liege in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten. Dieser habe sein Geständnis in untertäniger Haltung, fast wie ein Kind, abgelegt. „Die Taten sind Ausdruck Ihrer persönlichen Defizite.“ Ob der Angeklagte wirklich therapiebereit sei, müsse sich zeigen.

Verteidiger Achim Keuter hatte kein bestimmtes Strafmaß gefordert, sondern um eine milde Strafe für seinen Mandanten gebeten.