Werbeschreiben drängen zum Einbau intelligenter Stromzähler. Die Aggerenergie erklärt, wer tatsächlich handeln muss.
Irreführende WerbungAggerenergie warnt vor Stromzähler-Schreiben in Waldbröl

Die Aggerenergie warnt vor irreführenden Werbeschreiben zum Austausch von Stromzählern.
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Die Aggerenergie warnt vor irreführender Werbung zum Stromzähler, die aktuell in Waldbröl kursiert. Demnach erhalten dort Haushalte werbliche Postwurfsendungen eines bundesweit tätigen privaten Messstellenbetreibers, die zum kurzfristigen Einbau eines intelligenten Stromzählers auffordern. Bei der Aggerenergie häufen sich seitdem Anfragen dazu, teilt der Energieversorger mit. Er informiert: „Es handelt sich um Werbung eines privaten Anbieters, und für die meisten Haushalte besteht derzeit kein Handlungsbedarf.“ Die Schreiben seien an „die Bewohner des Hauses“ adressiert, zitieren eine gesetzliche Vorschrift und nennen eine kurze Frist, bis zu dieser Installationstermine verfügbar seien.
Für wen der Einbau Pflicht ist
Laut der Aggerenergie besteht eine gesetzliche Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems nach dem Messstellenbetriebsgesetz derzeit nur in bestimmten Fällen – nämlich für Haushalte mit einem hohen Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sowie für Haushalte mit einer Vereinbarung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, etwa für eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher. Auch Betreiber von Erzeugungsanlagen mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung, zum Beispiel größeren Photovoltaikanlagen, sind verpflichtet ein intelligentes Messsystem einzubauen. „Alle übrigen Haushalte erhalten schrittweise eine moderne Messeinrichtung – ohne dass sie selbst aktiv werden müssten“, so die Aggerenergie.
Dafür zuständig ist in den meisten oberbergischen Kommunen sowie in Overath die Aggerenergie. Anstehende Zählerwechsel kündige man stets rechtzeitig und immer persönlich adressiert an, versichert der Energieversorger. In den Werbeschreiben in Waldbröl werde zudem eine jährliche Entlastung von rund 95 Euro genannt. Diese sei keine Einbauförderung, schreibt die Aggerenergie weiter und rät, bei den Kosten auf das Kleingedruckte zu achten. Sie informiert: „Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Für private, im Wettbewerb tätige Messstellenbetreiber gelten diese nicht, sie können ihre Preise frei kalkulieren und nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit auch anpassen.“
Aggerenergie-Sprecher Peter Lenz betont: „Wir haben nichts gegen Wettbewerb im Messstellenbetrieb, jede Kundin und jeder Kunde darf den Messstellenbetreiber frei wählen. Was uns stört, ist die Art der Ansprache. Wer den Eindruck einer amtlichen Aufforderung erweckt und eine Frist setzt, nimmt den Menschen genau die Ruhe, die sie für eine Vertragsentscheidung brauchen.“
Wer Beratung wünscht, kann sich an die Kundeninfo der Aggerenergie wenden unter (0 22 61) 30 03-777. Unabhängige Auskunft gibt zudem der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur unter (0 22 8) 14 15 16, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.
