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BewährungsstrafeWaldbröler Schöffengericht will Alkohol-Therapie als Auflage

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Symbolbild

Waldbröl – Vom Schöffengericht wurde ein 29-jähriger Waldbröler wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Die Anklage hatte ihm körperliche Misshandlung und Sachbeschädigung jeweils in mehreren Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

Der damals bei seinen Großeltern lebende Mann soll laut Anklage in deren Wohnung nach einem Streit seinen Onkel geschlagen und mit einer Waffe bedroht haben. Die Polizei fand bei einer Durchsuchung eine Luftdruckpistole in seiner Kommode.

Nicht ohne Folgen blieb eine andere Auseinandersetzung

Als der Onkel vor Gericht berichtete, dass in der Familie alle dem 29-Jährigen verziehen hätten, verständigten sich Richter Carsten Becker und der Staatsanwalt aber, den Anklagepunkt fallen zu lassen.

Nicht ohne Folgen blieb hingegen eine andere Auseinandersetzung mit dem Hausmeister und einem Lieferanten. Nach Faustschlägen ins Gesicht des Hausmeisters soll der Angeklagte beide mit einem Baseballschläger bedrängt sowie die Scheibe der Haustür und das Klingelfeld zertrümmert haben. Im Gericht bedauerte er das und erklärte, vom Vorabend noch betrunken gewesen zu sein.

Angetrunken einen Zaun beschädigt

Ebenfalls bestraft wurde er für eine Auseinandersetzung mit zwei Männern. Sie waren ihm mit einem Auto gefolgt, nachdem er angetrunken einen Zaun beschädigt hatte. Daraufhin warf er seinen Rucksack durch das geöffnete Fenster ins Auto.

Bevor die Männer das Fenster schließen konnten, soll er mit bloßen Händen die Scheibe aus der Tür gerissen haben. Beim Aussteigen schlug er den Beifahrer ins Gesicht, bevor der Fahrer ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten konnte.

Eine Bewährungshelferin, die ihm wegen einer früheren Verurteilung zugeteilt war, beschrieb ihn als sehr leicht provozierbar. Er habe sich aber zuletzt gravierend verändert. Trotzdem empfahl sie eine Alkoholtherapie. Dem folgte das Gericht und machte sie zur Auflage. (kup)