Freiheitsstrafe für 26-JährigeAlte Frau um fast 30.000 Euro betrogen

Eine Justitia mit verbundenen Augen und einer Waage (Symbolbild)
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Waldbröl – Sie rang mit den Tränen, legte dabei ein umfassendes Geständnis ab und hat – dank ihrer Familie – zumindest den monetären Schaden von fast 30000 Euro wieder ausgleichen können. Die 26-Jährige wurde dennoch wegen Betrugs und Untreue in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von anderthalb Jahren, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit, verurteilt. Das Waldbröler Schöffengericht und zuvor auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ließen relative Milde walten, obwohl die Angeklagte bei ihren Betrügereien mit immer der gleichen Masche besonders perfide vorgegangen war.
Als Angestellte einer Postbankagentur hatte sie zwischen 2014 und 2015 eine mittlerweile 88-jährige Frau um insgesamt 28900 Euro erleichtert. Barabhebungen ihres Opfers manipulierte sie so, dass stets zwischen 600 und 1500 Euro mehr von dem Konto abgehoben wurden, als die Frau gewollt hatte und auch mitnahm. Die Betreuerin der Frau, die stets in der Filiale dabei war, merkte nichts. Als der Betrug aufflog, versuchte die zu Tatbeginn 23-Jährige alles zu leugnen und der alten Frau und deren Betreuerin die Schuld zu geben. Das kreidete ihr der Staatsanwalt besonders an.
30 Einzeltaten gestanden
Auf der anderen Seite hielt sie ihr fragiles Lügengebilde nicht lange aufrecht und gestand die 30 Einzeltaten in allen Details. Das unterschlagene Geld hatte sie teils sogar auf ein eigenes Sparbuch eingezahlt, in der Regel aber ausgegeben. Ihr Mann und die Familie ihres Mannes standen Ende des vorigen Jahres, als die Anklage erhoben wurde, für den Betrug ein, zahlten über den Verteidiger das gesamte Geld auf Heller und Pfennig an die Geschädigte zurück. Selbst ist die heute 26-Jährige, Mutter eines einjährigen Jungen, wegen ihrer Neigung zur Kleptomanie in psychiatrischer Behandlung. Diese fortzuführen gehört auch mit zu den Bewährungsauflagen, die ihr Vorsitzender Richter Carsten Becker begleitend zum Urteil mit auf den Weg gab. Obwohl noch nicht vorbestraft, berichtete die Angeklagte, auch früher schon einen Hang zur Kleptomanie (krankhaftes Stehlen) gehabt zu haben, allerdings nicht in diesem großen, systematischen Stil, den Anklage und Gericht als „gewerbsmäßigen Betrug“ werteten. Ein entsprechendes psychiatrisches Attest zu der Kleptomanie und der zurzeit begonnenen Therapie lag dem Gericht vor, wurde aber nicht verlesen.
Halt gebe ihr heute ihre kleine Familie, sagte sie selbst, sie arbeite bei Bedarf im Büro des familieneigenen Geschäftes mit. Dort komme sie gar nicht mit Geld oder Transaktionen in Verbindung.
