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„Hinterlistiger Überfall“Weiteres Urteil zum Kalaschnikow-Angriff in Waldbröl

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Attrappen der Waffe Kalaschnikow, die auf dem Bild zu sehen ist, sollen beim Überfall verwendet worden sein.

Waldbröl/Bonn – Der Angeklagte ist 34 Jahre alt, Gewalt zieht sich durch sein Leben. Seit dem Jahr 2000 ist er immer wieder straffällig geworden, 15 Eintragungen über ihn sind im Strafregister notiert, er hat mehrere Haftstrafen verbüßt. Jetzt kommt eine weitere dazu: Das Bonner Landgericht hat den Waldbröler am Dienstag wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt und seine Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet.

Nach Auffassung der 8. Großen Strafkammer ist der 34-Jährige der Haupttäter des dramatischen Überfalls vom 16. Mai im Amselweg in Waldbröl, als vier Männer, maskiert, gekleidet in schusssicheren Westen und mit vorgehaltenen Kalaschnikow-Attrappen einen 23-Jährigen aus dem Siegerland bedroht, niedergeschlagen haben und berauben wollten. Das Motiv für die Attacke ist unklar, möglicherweise ging es um einen Revierkampf im Drogenmilieu.

Keine verminderte Schuldfähigkeit

Wegen dieser Tat war ein 28-jähriger Komplize am 15. Februar zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, vier weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Das Verfahren gegen den nun Verurteilten war abgetrennt worden. So konnte ein Gutachter prüfen, ob der Angeklagte vermindert schuldfähig war.

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Der 34-Jährige hatte behauptet, an jenem 16. Mai und auch Tage zuvor Kokain genommen zu haben. Der Sachverständige Dr. Wolfgang Schwachula bestätigte, dass der Maurer drogensüchtig ist. Er habe zuletzt fünf bis 15 Gramm Kokain pro Woche konsumiert, dazu Cannabis geraucht und jeden Abend eine Flasche Kräuterschnaps getrunken. Dennoch verneinte der Experte eine verminderte Schuldfähigkeit. Er geht auch davon aus, dass der Vater einer kleinen Tochter therapiert werden kann.

Sehr viel kriminelle Energie

Für das Gericht steht fest, dass der „hinterlistige Überfall“ mit sehr hoher krimineller Energie geplant worden ist. Möglicherweise habe die Angreifertruppe dem 23-Jährigen, wie behauptet, eine Abreibung verpassen wollen. Doch dann seien Geld und Handy von ihm gefordert worden, er wurde mit Gewehrkolben und Pfefferspray verletzt. Der Vorsitzende Richter Volker Kunkel sagte: „Die Tat geht über das Normalmaß hinaus.“ Das Urteil blieb aber unter dem Antrag des Staatsanwalts, der auf sechs Jahre plädiert hatte. Verteidiger Frank Hatlé hatte vier Jahre gefordert.

Und für den 34-Jährigen ist die Reihe der Prozesse noch nicht beendet: Demnächst muss er sich in einem weiteren Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung vor einer anderen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.