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Trotz KontaktverbotsWaldbrölerin steht wegen Nachstellung vor dem Landgericht

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Zu sehen ist die 35 Jahre alte Angeklagte mit ihrer Anwältin im Gerichtssaal.

Die 35 Jahre alte Angeklagte (l.) mit Verteidigerin Lena Schruff. 

Angeklagte soll die Partnerin ihres Ex an einem Tag 72 Mal angerufen haben. 

Wegen Nachstellung, Beleidigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz steht seit Montag eine Frau aus Waldbröl (35) vor dem Kölner Landgericht. Ziel der Belästigungen durch Telefonanrufe, WhatsApp- und Voicemail-Nachrichten war eine 53-jährige Unternehmerin aus Wiehl sowie deren Lebensgefährte. Hintergrund war eine kurzzeitige Liebesaffäre zwischen der Angeklagten und dem Lebensgefährten der 53-Jährigen sowie deren Beendigung durch den Mann im Sommer 2022. Ferner war die 35-Jährige auch Mieterin der 53-Jährigen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt.

Nachdem der Lebensgefährte die Affäre mit der Angeklagten beendet hatte, kam es in der Folge immer wieder zu „massiven Anrufversuchen“ der Angeklagten bei der 53-Jährigen. So soll es laut Anklage am 22. Oktober 2022 insgesamt 72 Anrufe der Angeklagten bei der Nebenklägerin gegeben haben. Obwohl das Amtsgericht Gummersbach am 6. Juni 2023 ein Kontaktverbot aussprach, sei es am 30. August 2023 erneut „zu mehrfachen Anrufversuchen im Minutentakt“ gekommen. Neben Anrufen habe die Angeklagte auch E-Mails geschrieben und Voice-Mail-Nachrichten gesprochen. Im September 2023 habe die Angeklagte zudem wiederholt auf dem Firmentelefon der 53-Jährigen angerufen und diese unter anderem als „Hure“ bezeichnet. Über Verteidigerin Lena Schruff räumte die Angeklagte die Vorwürfe ein. „Die Mandantin hat erst jetzt festgestellt, was für ein Ausmaß das alles hatte“, sagte Schruff. Angesichts der Vielzahl der Vorwürfe könne sich die Mandantin aber nicht mehr an einzelne Taten erinnern.

Angeklagte ist vorläufig in der Psychiatrie untergebracht

Der Vorsitzende Prof. Jan Orth bemerkte zur Anzahl der Vorwürfe nur: „Wir haben das eine KI zählen lassen müssen.“ Eine genaue Anzahl nannte Orth jedoch nicht. Die Angeklagte befindet sich derzeit in der vorläufigen Unterbringung in einer Psychiatrie. Laut eigener Angabe leidet sie an einer schizoaffektiven Schizophrenie – mit Symptomen wie Wahn oder Halluzinationen, die in Verbindung mit extremen Stimmungsschwankungen, wie Depressionen und Manien, auftreten. Das Gericht muss nun prüfen, ob die Angeklagte während der Tatbegehung schuldunfähig war. Die Nebenklägerin berichtete im Zeugenstand von „obszönen Nachrichten auf dem Anrufbeantworter“.

Sie habe auch intime Fotos, die die Angeklagte von ihrem Lebensgefährten während der Affäre gemacht habe, zugeschickt bekommen. Wie explizit die Bilder waren, zeigt eine Entscheidung des Gummersbacher Amtsgerichts, das die versendeten Bilder als „Verbreitung pornografischer Schriften“ wertete und die Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilte. Eine Entschuldigung nahm die Nebenklägerin an. Sie wünsche sich einfach, wieder „Ruhe zu haben“. Der Prozess wird fortgesetzt.