Brutaler RaubüberfallAngeklagte erhalten milde Jugendstrafen – ein Freispruch

Drei Männer müssen sich vor dem Bonner Landgericht wegen des Angriffs auf den 41-Jährigen verantworten.
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Bonn/Waldbröl – Sein Glück konnte der 16-Jährige nicht fassen: Kaum war das Urteil gefallen, suchte der junge Waldbröler Blickkontakt zu seiner Freundin – und strahlte. Wegen eines äußerst brutalen Raubüberfalls an Weiberfastnacht 2018 in Waldbröl saß der Jugendliche auf der Anklagebank und hatte – wegen der Schwere der Schuld – mit einer Gefängnisstrafe rechnen müssen. Denn in der Nacht zum 9. Februar hatte er das Überfallopfer, einen 42-jährigen Lkw-Fahrer, mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt.
Aber das Bonner Jugendschwurgericht hat ihn am Freitag wegen versuchten besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu milden zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Opfer war zum Tatzeitpunkt sehr betrunken
Sein 20-jähriger Freund, der das Opfer von hinten gepackt hatte, kam mit einer Jugendstrafe in unbestimmter Höhe, auch auf Bewährung, davon. Der Dritte im Bunde, ein 18-Jähriger, wurde freigesprochen. Zwar sei er mit dem Plan, einen Betrunkenen „abzuziehen“, einverstanden gewesen; aber als er ein Messer blitzen sah, lief er weg.
„Nur knapp ist der Angeklagte über die Klinge gekommen,“ formulierte es Kammervorsitzender Volker Kunkel, der einräumte, dass er sich – nach Aktenlage – nicht vorstellen konnte, dass in diesem Fall noch eine Bewährung rauskommt. Aber der 16-Jährige habe im Verlauf des Prozesses „viele Pluspunkte gesammelt“. Vor allem hatte er mit seinem offenen Geständnis, das den Fall auch aufklärte, Eindruck gemacht. Dass er das Messer nur gezogen haben will, um seinen Mittäter aus dem Kampfgeschehen zu retten, haben die Richter ihm aber nicht abgenommen: „Denn eine Bedrohung ist von dem betrunkenen Opfer nicht ausgegangen.“ Aber die Richter glaubten dem 16-Jährigen, dass er das Messer spontan eingesetzt hat. Sein Freund soll später entsetzt reagiert haben, als er die blutige Klinge sah: „Spinnst Du?“
Angeklagte wollen Schmerzensgeld zahlen
Der Lkw-Fahrer erlitt fünf Stichverletzungen, eine davon war lebensbedrohlich. Nur eine Notoperation hatte ihn gerettet, bis heute ist er körperlich, aber auch psychisch beeinträchtigt. Alleine geht er nicht mehr gerne auf die Straße. Dennoch hat der Nebenkläger ein ungewöhnlich großes Herz gezeigt, den Angeklagten den Angriff auf sein Leben verziehen und ausdrücklich erklärt, dass er kein Interesse daran habe, dass einer der Jungs im Knast landet. „Mir war wichtig, dass ich erfahre, was in der Nacht passiert ist“, sagte er gestern nach dem Urteil. Da er viel getrunken hatte, habe er nicht mitbekommen, was passiert ist.
Nach dem Urteil herrschte fast heitere Feststimmung: Gelöst suchten die Angeklagten das Opfer und entschuldigten sich erneut. Sie haben sich schriftlich bereiterklärt, ihm ein Schmerzensgeld zu zahlen. Von 15 000 Euro war gestern die Rede. 2500 Euro hatten sie bereits vor dem Urteil überreicht.
